Sky Italia
VZS meldet der Aufsichtsbehörde eine Gesellschaft, die vom TV-Giganten für die Krediteintreibung beauftragt wurde

Vorsicht vor Anwaltskanzleien, welche erklären im Auftrag von Sky vorzugehen, aber die Normen in Bezug auf Gerichtsstand und verpflichtende Schlichtung verletzen


Frau Bianchi - der Name ist frei erfunden, der Fall jedoch hat sich so ereignet - wendet sich 2010 an die Verbraucherzentrale, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen: der von ihr mit Sky abgeschlossene Vertrag mit jährlicher Fälligkeit wurde nach Auslaufen verlängert, ohne die Konsumentin davon in Kenntnis zu setzen, und ohne dass eine entsprechende Klausel bezüglich einer automatischen Verlängerung aus dem von der Konsumentin unterzeichneten Abonnementvertrag ableitbar wäre. Der Berater der VZS übermittelt Sky eine Reklamation, die unbeantwortet bleibt. 2011 wird die Reklamation erneut gesendet, wieder ohne Erfolg. In Anbetracht davon, dass Sky wiederholt nicht reagiert hat und der Tatsache, dass vom Gesetz ein Schlichtungsversuch verpflichtend vorgesehen ist, bevor irgendwelche Schritte in Richtung Krediteintreibung unternommen werden können, wurde der Fall zu den Akten gelegt.

Dieses Jahr - nachdem im ganzen Jahr 2012 nichts geschehen war - wendet sich Frau Bianchi für einen dringenden Beratungstermin an die VZS: Soeben hat Frau Bianchi von einer Kanzlei aus Rom - D.C. die Initialen des Rechtsanwaltes - im Auftrag von Sky Italia (über die Gesellschaft Telekom Spa) eine Vorladung vor den Friedensrichter von Rom erhalten, mit einem ersten Anhörungstermin am 30. Juli 2013. Nach einer ersten Überprüfung ist klar, dass das Verhalten der Anwaltskanzlei nicht rechtmäßig ist. Erstens stellt die Wahl des Friedensrichters eine Verletzung des für den Konsumenten zuständigen territorialen Gerichtsstandes dar, und zweitens wurde nichts in Richtung der vom Gesetz vorgesehenen verpflichtenden Schlichtung unternommen. Der Berater fordert die Anwaltskanzlei dazu auf, die Vorladung umgehend zurückzuziehen. Was folgt, ist ein reger Schriftwechsel, in dem der von Sky beauftragte Rechtsanwalt jedoch nicht von seinen Standpunkten abrückt. Eine erste überraschende Wende gibt es allerdings am 30. Juli 2013, dem vermeintlichen ersten Verhandlungstermin: keine Klage scheint zu diesem Datum vom Rechtsanwalt D.C. im Auftrag von Sky Italia in das Register eingetragen worden zu sein. Die zweite Überraschung folgt und ist, wenn überhaupt möglich, noch größer. Aus einer eingehenden Überprüfung geht hervor, dass die Anwaltskanzlei nicht zum ersten Mal eine solche Vorgehensweise an den Tag gelegt hat, und dass die Aufsichtsbehörde schon wiederholt in ähnlichen Fällen eingeschritten ist und auch beachtliche Geldstrafen verhängt hat. Die jüngste Maßnahme, die im Amtsblatt der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt veröffentlicht wurde, erscheint in dieser Hinsicht beispielhaft. Es folgt ein kurzer Auszug:

Die Handelspraktik, die Gegenstand der Untersuchung ist, besteht darin, dass die Gesellschaft - mit dem Ziel Kredite einzutreiben...- über Anwälte verschiedenen Personen Vorladungen (mit erfundenem ersten Verhandlungstermin) übermittelt hat, bei Gerichtsständen, die systematisch nicht der territorialen Zuständigkeit des Friedensgerichts entsprachen, und zwar ohne dass eine Klage ins Register eingetragen worden wäre. Dieses Verhalten wird als unzulässige Beeinflussung des durchschnittlichen Konsumenten eingestuft, der so dazu verleitet wird - unabhängig davon, ob er seine Schuldnerposition als gerechtfertigt ansieht - den Betrag zu begleichen, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

Wie man sehen kann, handelt es sich um einen Fall, der dem von Frau Bianchi sehr ähnelt. In Anbetracht der Tatsache, dass Globalrec zu einer Strafe von 50.000 Euro verdonnert wurde, bewertet die Verbraucherzentrale die Tatsache als äußerst bedenklich, dass ein multinationaler Konzern wie Sky auf Gesellschaften zurückgreifen kann, die Verhalten an den Tag legen, welche jenen sehr ähnlich sind, die von der Aufsichtsbehörde bereits sanktioniert wurden. Die Verbraucherzentrale hat zum Fall "Bianchi" bei der Aufsichtsbehörde eine entsprechende Eingabe in Bezug auf unfaire Handelspraktiken eingereicht, in der Hoffnung, dass eine eventuelle Geldstrafe hoch genug sein wird, um als wirkungsvolles Abschreckungsmittel zu dienen.


Medien-Information
Bozen, 29.08.2013