561 Tage Verspätung bei der Übersiedlung einer Telefonlinie
Telecom Italia (TI) muss knapp 5.000 Euro Schadenersatz bezahlen


Vom 2. April 2007 bis zum 17. Februar 2009 – so lange hat Telecom Italia gebraucht, um die Telefonlinie eines Trentinter Konsumenten von einer Adresse in der Gemeinde Arco zu einer andere Adresse derselben Gemeinde zu übersiedeln. Laut den allgemeinen Abonnement-Bedingungen (Art. 25) dürfte eine solche Übersiedlung jedoch nicht länger dauern als 10 Tage; für jeden Tag Verspätung sehen dieselben Bedingungen einen Schadenersatz für die VerbraucherInnen vor, und zwar von 50% der monatlichen Grundgebühr. Darüber hinaus kann man immer für den erlittenen Schaden nicht finanzieller Art Ersatz verlangen, die sich in so einem Fall aus dem Leben ohne Telefonlinie ergeben.

Der Konsument, durch RA Gianfranco Depeder vertreten, hat vor dem Friedensgericht Riva del Garda eine Klage auf solchen Schadenersatz eingereicht: 3.758,70 € als Ersatz laut Abo-Bedingungen, und zusätzlich 1.200 € als Ersatz für die zahllosen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Telecom Italia hatte zu Beginn des Verfahrens argumentiert, dass die Verspätung nicht von ihr sondern von Dritten verschuldet sei; TI konnte dies im Zuge des Verfahrens jedoch dann nicht beweisen. Auch hätte TI laut Vertragsbedingungen die geschuldete Entschädigung automatisch auszahlen müssen; ist auch das – wie leider so oft – jedoch nicht geschehen. Fabiano Antolini, Richter am Friedensgericht von Riva del Garda, hat TI zur Zahlung der vom Verbraucher geforderten Summe verurteilt.

Tipps für VerbraucherInnen:
  • Die Anfrage auf Übersiedlung sollte immer schriftlich erfolgen, sodass man ein präzises Datum hat, ab welchem die 10-Tages-Frist läuft;
  • sollte sich die Übersiedlung verspäten, diese Verspätung schriftlich beanstanden;
  • sollten von anderen (wie z.B. Gemeinde, öffentliche Ämter) verursachte Hürden als Grund für die Verspätung angeführt werden, überprüfen Sie persönlich das tatsächliche Bestehen dieser Hürden bei den betroffenen Stellen;
  • bei langanhaltenden Verspätungen wenden Sie sich an die VZS.


Medien-Information
Bz, 16.12.2011