Sommer, Sonne, Urlaub – und Handyrechnungen mit drei Nullen?

Dank Eingriff der VZS 1.350 Euro erstattet


Frau G. verging fast vor Schreck, als sie nach einem wohlverdienten Urlaub in Südamerika ihre Handyrechnung sah: mehr als 1.500 Euro sollte sie der Telefongesellschaft zahlen! Dabei war sie doch extra vorsichtig gewesen, und hatte weder telefoniert noch viele SMS verschickt?

Bei genauerem Hinsehen war der Grund für die Horror-Rechnung schnell gefunden: mehr als 90% des Betrags war auf mobilen Internet-Datenverkehr im Ausland zurückzuführen. Frau G. dachte kurz nach, konnte sich aber nicht erinnern, während des Urlaubs je von ihrem Smartphone aus im Internet gewesen zu sein. Ziemlich verunsichert wandte sie sich an die VZS.

Den Beratern war die Ursache für die Internet-Verbindungen klar: fast alle Apps, die wir auf unseren Smartphones haben, brauchen Internet, um korrekt zu funktionieren. Die Mail-Apps (wie z.B. gmail, yahoo, usw.), die Instant-Messenger (wie z.B. WhatsApp, Threema, Facebook-Messenger, …) oder die Infoapps (wie z.B. Fahrplan-Apps, Banking-Apps, Wetter-Apps usw.) brauchen die Datenverbindung um die gewünschten Informationen wiederzugeben. Und alle Apps (so z.B. auch Taschenrechner) brauchen von Zeit zu Zeit eine Aktualisierung, und diese erfolgt – wenn man es nicht anders einstellt – über die mobile Datenverbindung.

Im Inland ist dies meist kein Problem mehr – fast alle Smartphone-Besitzer haben Tarifmodelle, bei denen Internet entweder unbegrenzt oder in großen „Mengen“ verfügbar ist. Doch im Ausland können falsch eingestellte Smartphones schnell zur Kostenfalle werden.

Was tun? Die Tipps der VZS

  • Wer in ein Land fährt, das in seinem Tarifplan nicht enthalten ist, sollte die mobile Datenverbindung deaktivieren, und nur bei kostenlosem WLAN im Internet surfen und die Apps benutzen.
  • Die Telefongesellschaften haben die Pflicht, ihre Kunden beim Erreichen gewisser Grenzwerte zu warnen. Die Grenzwerte betragen jeweils 50 Euro (sofern nicht der Kunde einen anderen Grenzwert beantragt hat), und zwar getrennt für nationale Datenverbindung, Datenroaming in der EU und Datenroaming außerhalb der EU. Bei Erreichen der jeweiligen Grenze muss die Datenverbindung blockiert werden, und darf erst auf explizite Anfrage des Kunden wieder freigegeben werden.
  • Sollte dieses Vorgehen nicht eingehalten werden, sollte man umgehend Beschwerde beim Anbieter einreichen. Bringt auch dies keinen Erfolg, kann man sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.
  • Wer auch im Ausland auf mobile Datenverbindungen angewiesen ist, sollte sich bei seinem Anbieter (oder einem Anbieter vor Ort im Zielland) nach einem passenden Vertragspaket für die Urlaubszeit erkundigen, und dies termingerecht aktivieren.
  • Vorsicht auch in der Schweiz und auf Kreuzfahrt: die Schweiz ist in den meisten EU-Auslandstarifen nicht enthalten, und ist daher gleich teuer wie etwa Südamerika! Und auf See beginnt bereits wenige Meilen vor der Küste (auch in Italien) das sog. See-Roaming, das mitunter sehr gesalzene Tarife hat.

Auch Frau G. konnte aufatmen: nachdem wir eine Beschwerde an ihren Anbieter geschickt hatten, in welcher wir auf die Nichteinhaltung der Roaming-Grenze hinwiesen, erklärte sich dieser mit der Zahlung von 150 Euro zufrieden.


Medien-Information
Bozen, 24.07.2015