Kosmetik ohne Tierversuche


In der europäischen Richtlinie 2003/15/EC von 2003 ist festgeschrieben, dass für fertige Kosmetikprodukte keine Tierversuche mehr durchgeführt werden dürfen. Mit 11. März dieses Jahres sollten in der Europäischen Union Tierversuche für Kosmetika der Vergangenheit angehören. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Tierversuchverbot auch für die Inhaltsstoffe. Trotz der eindeutigen Ablehnung durch die KonsumentInnen, überlegen Europäische Kommission und Parlament eine Reihe von Ausnahmemöglichkeiten zuzulassen. Deshalb hat die Lega Antivivisezione auf ihrer Homepage (www.lav.it) mit den Partnern der Europäischen Koalition gegen Tierversuche eine entsprechende Petition auf den Weg gebraucht.

Für Inhaltsstoffe von kosmetischen Produkten und Shampoos, für Waschmittel, Putzmittel und Farben, sowie für medizinische Cremes und Arzneimittel, werden zahlreiche Tierversuche durchgeführt. Oft sind diese rechtlich vorgeschrieben, oftmals wären sie aber auch vermeidbar!

Warum werden Tierversuche gemacht?

Rund 30 Prozent der Tierversuche sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfassen Giftigkeitsprüfungen für neue Chemikalien, Prüfung von Arzneimitteln sowie Chargenprüfungen von Impfstoffen und Seren etc. Dies sind standardisierte Verfahren. Dazu gibt es bereits einige Alternativmethoden, aber noch nicht genug. Ein Grund dafür ist, dass tierversuchsfreie Verfahren umfangreichen Prüfungen unterworfen werden bevor sie Eingang in rechtliche Vorschriften finden. Ein anderer Grund sind die zu geringen Förderungen für Alternativmethoden.

Ca. 60 Prozent der Tierversuche sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und finden in der Grundlagenforschung sowie in der Produktforschung und Entwicklung statt. Die Forschenden entscheiden welche Methode sie anwenden, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder eine bestimmte Fragestellung zu klären. Hier werden zwar viele Ergebnisse veröffentlicht und zahlreiche Alternativmethoden entwickelt, aber noch immer zu wenig. Die Verbreitung dieses Wissens unter den Wissenschaftler/-innen und den Behörden spielt eine zentrale Rolle, um Tierversuche zu reduzieren und zu ersetzen.

Welche Sicherheit bieten Gütesiegel?

Auch Gütesiegel geben keine hundertprozentige Gewähr für Produkte mit Inhaltsstoffen, die nicht im Tierversuch getestet wurden. Deutliche Unterschiede bei den Prüfsiegeln gibt es, z.B. hinsichtlich der Stichtagsregelungen, ab denen garantiert ist, dass Inhaltsstoffe verwendet werden müssen, die tierversuchsfrei getestet wurden. Inhaltsstoffe, die vor diesem Stichtag auf den Markt kamen, dürfen hingegen verwendet werden, auch wenn sie im Tierversuch getestet wurden!

Firmen, die ihre Produkte unter die Prüfung oder Güte eines Siegels stellen, bekunden zumindest deutlich ihre ethische Verantwortung gegenüber Tier und Umwelt, und diese nicht nur über ihren Internetauftritt sondern auf jedem Produkt im Regal.

Was kann ich im täglichen Leben tun?

1. Informieren Sie sich hinsichtlich des Selbstverständnisses einer Firma:
Mit Ihrem Verhalten als Konsument/-in haben Sie die Möglichkeit, mit Produkten, die Sie ohnehin benötigen, aktiv Firmen zu fördern, die verantwortungsbewusst Produkte herstellen und vertreiben. Die Auswahl ist heutzutage bereits sehr groß. Bewusster Umgang mit Mensch, Tier und Umwelt sollte auf einer Internetseite schnell und ohne langes Suchen zu finden sein.

2. Vernünftiger Umgang mit Haushaltschemikalien:
Beim Pflanzenschutz sowie beim Reinigen im Haushalt: durch bewussten und sparsamen Umgang mit chemischen Mitteln kann man einen Beitrag für den Tierschutz und Umweltschutz leisten. Greifen Sie zu Produkten mit biologisch abbaubaren Inhaltsstoffen.

3. Bewusstsein schaffen:
Geben Sie Informationen über dieses wichtige Thema weiter. So schaffen Sie in Ihrem Umfeld Bewusstsein für das Thema "Alternativmethoden zu Tierversuchen". Ein offener Umgang mit diesem Thema bildet die Grundlage für zukünftige Veränderungen.

4. Gemeinnützige Organisationen unterstützen:
Unterstützen Sie gemeinnützige Organisationen und anerkannte Tierschutzvereine, die sich dem Thema Tierversuche widmen.

Was heißt tierversuchsfrei?

Tierversuchsfrei ist heute so zu verstehen, dass ein Endprodukt nicht mit Tierversuchen entwickelt wurde. Kosmetische Endprodukte dürfen mit Veröffentlichung der Richtlinie 2003/15/EC nicht mehr am Tier getestet werden. Wer damit wirbt, wirbt mit Selbstverständlichkeiten, und täuscht dem Verbraucher vor, andere täten dies nicht.
Andere Haushaltsprodukte können sehr wohl noch am Tier getestet sein. Hier wird nicht mit Selbstverständlichkeiten geworben. Allerdings hat der europäische Verband der Reinigungs- und Waschmittelindustrie eine Selbstverpflichtung ausgesprochen, Endprodukte nur in begrenzten Ausnahmefällen am Tier zu testen (A.I.S.E. ). Für Inhaltsstoffe gilt heute noch etwas anderes. Diese sind als Chemikalien zu betrachten und daher nach gesetzlichen Vorgaben zu prüfen, d.h. auch am Tier. Als Verbraucher müssen Sie davon ausgehen, dass es generell keine Produkte gibt, die absolut tierversuchsfrei entwickelt wurden.

Was ist eine Alternativmethode?

Als Alternativmethode bezeichnet man eine wissenschaftliche Methode, die im Sinne des 3R Prinzips (Refinement, Reduction, Replacement) einen Tierversuch ersetzen oder die Zahl der Versuchstiere reduzieren kann oder das Leiden und die Belastung der Tiere reduziert. Dieses Prinzip wurde schon 1959 veröffentlicht und hat auch 50 Jahre später nichts von seiner Aktualität verloren. Alternativmethoden sind nicht gleichbedeutend mit tierfreien Methoden. Tierfreie Methoden verwenden weder lebende noch tote Tiere oder Teile davon für Untersuchungen.
Trotzdem stellen die Alternativmethoden ethisch einen relevanten Fortschritt dar, weil Tierleid vermieden wird!
Für Hautverätzungen und Hautreizungen brauchen heute keine Tiere mehr zu leiden. Hautmodelle ersetzen den Tierversuch. Das rettet ca. 12.000 Kaninchen pro Jahr.
Für Augenreizung werden bald verschiedene Tests u.a. an Gewebemodellen den Kaninchenaugenreiztest ablösen.
Erbgutverändernde, krebserzeugende Substanzen können an bebrüteten Hühnereiern bestimmt werden und erübrigen hoffentlich bald den Versuch an Laborratten.

Haushaltschemikalien

Obwohl andere Produkte im Haushalt, wie Wasch- und Reinigungsmittel, oder Möbelpflegeprodukte, ähnliche bzw. identische Inhaltsstoffe haben wie Kosmetika, ist die Gewährleistung deren Sicherheit anders geregelt, als die der Kosmetikprodukte. Sie unterliegen nicht der Kosmetikverordnung. Für die Inhaltsstoffe dieser Formulierungen werden auch weiterhin Tierversuche eingesetzt.


Medien-Information
Bz, 17.01.2013