Kalter Wind aus Brüssel: EU-Fluggastrechte und Roaminggebühren im Visier der „EU-Vereinfacher“

Teilnehmer am Nepim-Jahrestreffen befürchten Abbau von Verbraucherschutzstandards in Europa


Vor wenigen Tagen haben sich Verbraucherschutzvertreter aus verschiedenen Regionen Europas, darunter auch der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus, im Rahmen des Netzwerkes NEPIM in Brüssel getroffen. Dabei wurde auch über das europäische Verbraucherschutzniveau gesprochen. Viele Teilnehmer befürchten, dass dieses abgebaut wird. Hintergrund: Bereits beim Verkehrsministerrat von morgen, 11. Juni, könnten viele Zahlungen, die Flugreisenden heute bei Verspätungen oder Annullierungen zustehen, abgeschafft werden. Wird die geplante Neuregelung verabschiedet, verlieren Verbraucher einen Großteil ihrer Ansprüche, Verbraucherschützer schätzen 70%. Dahinter steht offensichtlich die Befürchtung, die Fluggesellschaften könnten die durch die Fluggastrechte verursachten Belastungen nicht tragen. Die Zahlen sehen anders aus: demnach geben die Airlines für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen derzeit nur 0,88 Euro pro Ticket aus. Der Angriff auf die Rechte der Verbraucher läuft unter dem Titel der Vereinfachung.

So plant der EU-Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, auch eine Rolle rückwärts um zu verhindern, dass Telefonieren und Surfen im EU-Ausland ab 2016 zu gleichen Gebühren wie im Inland möglich wird. Der Kompromissvorschlag sieht derzeit vor, dass Verbraucher im Ausland zum einheimischen Tarif pro Jahr nur mehr 50 Minuten eingehend und 50 Minuten ausgehend telefonieren, 50 SMS verschicken und 100 MB Datenvolumen verbrauchen können. Telekommunikationsunternehmen sollen so offenbar vor Einbußen geschützt werden.

Der kältere Wind aus Brüssel hat sich bereits bei der Zusammensetzung der neuen EU-Kommission abgezeichnet. So wurde die Verbraucherpolitik dem Bereich Justiz und Gleichstellung angegliedert. Verbraucheranliegen wurden damit mehr in den juristischen Bereich verschoben. „Dies ist angesichts der schlecht funktionierenden Justiz keine gute Aussicht, dem Verbraucherschutz zum Erfolg zu verhelfen“, meint dazu der Geschäftsführer der VZS, Walther Andreaus. „Ein spezielles Verbraucher-Ressort wäre viel besser gewesen“.


Medien-Information
Bozen, 10.06.2015