Irreguläre Wartungsverträge für Aufzüge, Antitrust greift ein
Einige Klauseln der Verträge als missbräuchlich eingestuft


Mit einer Reihe von Verfügungen (s. Veröffentlichungen vom 04.11.2013) hat die Antitrust-Behörde einige Klauseln in den Verträgen für die Pflichtwartung von Aufzügen für missbräuchlich erklärt. Die 8 betroffenen Firmen sind diese: Capozza, Monti, Schindler, Mia, Kone, Ceam, Thyssenkrupp, Otis.

Laut Antitrust beinhalten die Verträge eine Reihe von Klauseln, welchen den Verbraucher oder das Kondominium (das hier als Verbraucher zählt) in Bezug auf Rechte und Pflichten stark benachteiligen.
Außerdem würden die Klauseln die dominante Position der Firmen stärken und so de facto die Konkurrenz unterbinden.

Dies sind die Klauseln:

  • Klauseln, die übertriebene Pönalen für den Rücktritt vorsehen: einige sehen gar die Zahlung der für den gesamten Zeitraum (auch 5 Jahre) vereinbarten Gebühren vor - Monti, Ceam, Capozza.
  • Klauseln die eine übertrieben lange Kündigungsfrist vorsehen, teilweise bis zu 6 Monate auch bei einer Vertragsdauer von einem Jahr - Capozza, Monti, Schindler, Mia, Ceam, Thyssenkrupp, Otis.
  • Klauseln die Schadenersatzzahlungen im Schadensfall beschränken oder ausschließen - Thyssenkrupp, Mia, Kone, Ceam, Otis, Schindler.
  • Klauseln welche die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf 12 Monate herabsetzen - Kone, Ceam, Schindler, Mia, Otis.
  • Klauseln die den Gerichtsstand nicht korrekt angeben - Schindler, Monti, Mia, Kone, Ceam, Otis.
Die Antitrust-Behörde hat diese Klauseln für missbräuchlich erklärt. Die Firmen müssen die Klauseln nun abändern und die Verfügung der Behörde auf ihren Websiten sowie über die Tagespresse bekannt geben; andernfalls unterliegen sie den entsprechenden Strafmaßnahmen.

Wir erinnern daran, dass Klauseln, die als missbräuchlich eingestuft wurden, nichtig sind; sie verlieren daher ihre Wirksamkeit, während der Rest des Vertrags bestehen bliebt. Eventuelle Forderungen der Firmen aufgrund dieser Klauseln sollten umgehend beanstandet werden.


Medien-Information
Bz, 13.12.2013