Haustürgeschäfte - Vorsicht bei den Gasspürgeräten: diese sind nicht verpflichtend
Rücktritt von den Verträgen innerhalb von 10 Tagen möglich


Der Vertreter kommt nach Hause, zeigt mir seine Produkte, und ich kaufe ganz bequem bei mir zu Hause – die angenehmste Form des Einkaufens? Fehlanzeige. In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) weiß man: was auf den ersten Blick bequem und harmlos erscheint, hat manchmal „böse“ Folgen für die Brieftasche.

So meldeten sich in den letzten Tagen erneut viele Bozner Verbraucherinnen in der VZS, und berichteten von neuen Angeboten für Gasspürgeräte an der Haustür.

In den eigenen vier Wänden ist man grundsätzlich sehr entspannt, und selten darauf vorbereitet, kritische Kaufentscheidungen zu treffen. Wie sollte man auch? Man hat ja gar keine Möglichkeit, die Preise des auf dem Tisch liegenden Angebots mit jenen der Konkurrenz zu vergleichen.

Was also ist zu tun, wenn man versucht, mir Gasspürgeräte, Telefonverträge, Stromverträge, Matratzen oder ähnliches bei mir zu Hause schmackhaft zu machen? Hier die Tipps der VZS:
  • erinnern Sie sich zuallererst daran, dass es allein Ihre Entscheidung ist, wen sie in die Wohnung lassen möchten, und wer draußen bleibt. Sollten Vertreter auf eine höfliche Verweigerung sie hereinzulassen unmutig reagieren, sodass Sie sich bedroht fühlen, rufen Sie ohne Zögern die Ordnungskräfte zu Hilfe.
  • Preise vergleichen ist nicht möglich: ein gutes Geschäft macht man unserer Erfahrung nach immer dann, wenn man gezielt nach passenden Angeboten sucht und die Preise mehrerer Anbieter vergleicht. Zu Hause einen Vertrag unterzeichnen heißt automatisch, alle anderen Angebote am Markt unbesehen zu übergehen. Auch gibt es für viele Produkte, die ausschließlich Tür zu Tür vertrieben werden, keine unabhängigen Qualitätstests; man kann auch die Qualität der Produkte nur schwer vergleichen.
  • Vorsicht, wenn der Vertreter mit Aussagen wie „in Kürze wird jeder per Gesetz verpflichtet sein, so ein Produkt zu haben“ oder „das Angebot gilt nur noch heute“ zu punkten versucht: versichern Sie sich zuerst, was es mit diesem in Kürze zu verabschiedenden Gesetz auf sich hat, und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wirklich „gute Angebote“ gelten auch in zwei Tagen noch.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Da es sich bei diesen Verkäufen um Haustürgeschäfte handelt, Sie innerhalb von 10 Tagen ab Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten (laut Art. 64 des Verbraucherschutzkodex). Der Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort erfolgen, in der VZS sind Musterbriefe erhältlich. Die Waren müssen auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden.

Die Berater der Verbraucherzentrale Südtirol stehen für weitere Informationen zur Verfügung, unter der Telefonnummer 0471 975597 sowie unter info@verbraucherzentrale.it.


Medien-Information
Bozen, 30.10.2013