Weitere Auszahlungen für schlafende Versicherungsverträge!


Ab 09.05.2016 bis 01.07.2016 kann bei der Consap AG (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Lebens-Versicherungsverträge eingereicht werden. Diesmal betrifft es jene Verträge, die vor dem 01.07.2010 verjährt sind.

Der Antrag kann unter folgenden Voraussetzungen gestellt werden:
  • das Ereignis (z.B. das Ableben des Versicherten) hat nach dem 1. Jänner 2006 stattgefunden bzw. die dem Anspruch zu Grunde liegenden Versicherungsverträge waren nach diesem Datum fällig;
  • die Verjährung des Rechtes ist vor dem 1. Juli 2010 erfolgt;
  • die Versicherungsgesellschaft oder die Bank (Vermittler), welche den Versicherungsvertrag verkauft haben, hat die Auszahlung aufgrund der Verjährung nicht vorgenommen und das Geld dem Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ überwiesen;
  • der Begünstigte hat noch keine (auch nur teilweise) Rückerstattung aufgrund vorangegangener Initiativen erhalten.

Die Anfrage kann mittels einer bestimmten Vorlage, welche auf der folgenden Internetseite der Consap AG (www.consap.it/$ConsapResources/documenti/fondi-e-attivita/polizze-dormienti/polizze-dormienti-2016-4.zip/moduli/PD_D_1.1.0-20160505.pdf) zu finden ist, getätigt werden. Hier findet man auch die Liste der einzureichendes Dokumente, die für eine Auszahlung notwenig sind.

Wird die Anfrage angenommen, werden maximal 70% des Kapitals ausbezahlt, welches dem Fonds vom Vermittler überwiesen wurde.

Weitere Informationen kann man über die Telefonnummer 06-85796444 (von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) oder per Email an polizzedormienti@consap.it einholen.


Medien-Information
Bozen, 31.05.2016