Schlafende Versicherungsverträge werden ausbezahlt!

Eile ist angesagt

Hoffnung auf Auszahlung gibt es nun bei Lebensversicherungsverträgen, bei denen der Anspruch auf Auszahlung vor dem 29.10.2008 verjährt ist, und bei welchen das Kapital deshalb von der Versicherungsgesellschaft in einen staatlichen Fonds überwiesen wurde. Betroffene müssen das Ansuchen innerhalb 15.04.2013 an die "Consap" richten.

Wenn ein Lebensversicherungsvertrag nicht rechtzeitig "kassiert" wird, verjährt der Anspruch auf das Kapital nach einer bestimmten Frist. Diese Frist wurde mittlerweile auf zehn Jahre erhöht. So kann eine Lebensversicherung, die an ihre natürliche Fälligkeit gelangt ist, innerhalb der nächsten zehn Jahre kassiert werden. Genauso gelten die zehn Jahre bei Ableben des Versicherten. In diesem Fall haben die Erben zehn Jahre Zeit, das Kapital in Anspruch zu nehmen. Sollte das Geld innerhalb der Fristen nicht kassiert werden, muss die Versicherung das Geld in einen staatlichen Fonds überweisen.

Mit der letzten Abänderung der Verjährungsfrist und mit der Einführung dieser Regelung für die "schlafenden Versicherungsverträge" im Jahr 2008 sind einige Probleme entstanden. Denn die Bestimmung zu den schlafenden Versicherungsverträgen galten rückwirkend. So mussten die Versicherungsgesellschaften alle Gelder der nicht kassierten Lebensversicherungen in den staatlichen Fonds überweisen. Später wurde die Rückwirkung aufgehoben, jedoch gab es einige Verträge, deren Beträge bereits in den Fonds überwiesen wurden. Für dieses bereits überwiesene Kapital gab es dann kein zurück mehr. Betroffene hatten keine Möglichkeit mehr, den Anspruch auf diese Gelder geltend zu machen.

Darauf folgten hitzige Debatten zwischen Verbraucherverbänden und der Regierung.

Mit Erfolg. Nun gibt es die Möglichkeit, innerhalb des Zeitfensters vom 13.02.2013 bis 15.04.2013 die Auszahlung des Kapitals zu beantragen.

Für welche Verträge gilt diese neue Bestimmung?

  • Lebensversicherungsverträge, die nach dem 01.01.2006 fällig waren, oder welchen das Ableben des Versicherten nach dem 01.01.2006 erfolgte;
  • Lebensversicherungsverträge, deren Anspruch vor dem 29.10.2008 verjährt ist;
  • Lebensversicherungsverträge, deren Kapital tatsächlich in den Fond überwiesen wurde.

Wie wird's gemacht?
Das Ansuchen kann unter folgenden Link von der Homepage der CONSAP herunter geladen werden:

!! Mit dem Ansuchen müssen mehrere Dokumente eingereicht werden. Eines davon ist eine Bestätigung seitens der Versicherung, Bank oder Post, dass das Geld des Vertrages tatsächlich in den Fond überwiesen wurde. Für diese Bestätigung gibt es eine bestimmte Vorlage, die von der Versicherung/ Bank oder Post ausgefüllt werden muss. Hierzu der Link:
www.consap.it.