„home insurance“
Von Zuhause aus schnell und unkompliziert
alle Versicherungen im Überblick!


Mit 01.09.2013 startet „home insurance“. Hinter diesem Schlagwort verbirgt sich die Errichtung von persönlichen Benutzerkontos auf den jeweiligen Internetseiten der Versicherungsgesellschaften, durch welche die VerbraucherInnen jederzeit Informationen zu ihren Versicherungspositionen abrufen können.

Die Grundidee wurde mit dem Gesetzesdekret „ulteriori misure urgenti per la crescita del Paese“ eingeführt, und nun mit der Bestimmung namens „home insurance“ der Versicherungsaufsichtsbehörde Ivass umgesetzt.

Die italienischen Versicherungsgesellschaften müssen auf ihren Internetseiten ein kostenloses „persönliches Benutzerkonto“ (area riservata) errichten, über welches der Versicherte schnell und unkompliziert die bestehenden Versicherungsdeckungen abrufen kann. Darüber hinaus kann er Einsicht in die Vertragsunterlagen nehmen und den Stand der Prämienzahlungen überprüfen. Im Bereich der Lebensversicherungen kann der Versicherte jederzeit in Erfahrung bringen, welchen Wert seine Lebensversicherungsposition hat oder wie hoch der aktuelle Rückkaufswert liegt, ohne dass er sich (wie bis dato üblich) schriftlich an die Gesellschaft wenden muss. Im Bereich der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung steht dem Versicherten unter anderem seine Risikobescheinigung zum downloaden bereit. Achtung! Die Aktivierung des persönlichen Benutzerkontos muss vom Versicherten beantragt werden!

Ab wann sind die Informationen abrufbar?

Für alle Verträge, die nach dem 01.09.2013 abgeschlossen werden, stehen die Informationen innerhalb von 60 Tagen zur Verfügung.
Für alle zum 01.09.2013 bestehenden Verträge müssen die Versicherungen innerhalb der nächsten 4 Monate einen Umsetzungsvorschlag präsentieren, welcher dann innerhalb der darauffolgenden 6 Monate umzusetzen ist. Das bedeutet im Klartext, dass man in etwa 10 Monaten die Informationen zu den bestehenden Verträgen online einsehen können wird.

Wie muss die Versicherung die Versicherten informieren?

Innerhalb von 60 Tagen ab in Kraft treten der Bestimmungen müssen die Informationen zur Benützung des persönlichen Benutzerkontos über die Internetseite der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abrufbar sein. Bei Verträgen ab 01.09.2013 müssen die Informationen zusammen mit den Vertragsunterlagen ausgehändigt werden; bei bereits bestehenden Verträgen muss der Versicherte mit der ersten Mitteilung gemäß der Informationspflicht schriftlich auf die Neuerungen hingewiesen werden.

Die VZS begrüßt dieses System, denn dadurch wird mehr Transparenz und Klarheit in den Versicherungssektor gebracht werden. Endlich wird es den VerbraucherInnen erleichtert, sich in einem so wichtigem Bereich wie jenem der Versicherungen einen klaren Überblick über die von ihnen abgeschlossenen Verträge zu verschaffen.


Medien-Information
Bozen, 30.08.2013