Autoversicherung
Black Box: Sparen auf Kosten der Gesundheit?


Zunehmend bieten Versicherungen die so genannte Blackbox für das Auto an. Das Gerät wird im Fahrzeug installiert und zeichnet das Fahrverhalten des Versicherten auf. Das Gerät soll dem Versicherungsbetrug im Land entgegen wirken und gleichzeitig die Tarife senken. Aktuell arbeitet die Regierung an einem ad hoc Gesetz zum Thema Autohaftpflichtversicherung, welches Prämienreduzierungen per Gesetz vorsehen sollte, wenn der Versicherte sich dafür entscheidet ein solches Gerät im Auto installieren zu lassen. Doch was ist die Blackbox und welche Risiken bringt sie mit sich?

Die Blackbox und ihre gesundheitlichen Risiken

Wie bisher durchgesickert, handelt es sich bei der Blackbox nicht um ein Gerät, welches passiv lediglich Fahrten und Fahrverhalten des Lenkers aufzeichnet, sondern um eine Sendeanlage, die mit GPS oder eigener SIM-Karte ausgestattet ist, oder über Bluetooth mit dem Smartphone kommuniziert. Die Folge davon ist eine starke elektromagnetische Strahlung im Fahrzeug, welche durch das Smartphone und/oder die Blackbox verursacht wird, und sich schädlich auf die Gesundheit der Fahrgäste sowie auf die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit des Fahrers auswirken kann.
Die Steigerung der SIM-Karten, welche im Umlauf sind, bedeutet zudem eine erhöhte Nachfrage nach Mobilfunk-Diensten, was zur Folge hat, dass noch mehr Mobilfunkantennen an allen erdenklichen Orten aufgestellt werden, und die elektromagnetische Belastung für die gesamte Bevölkerung dadurch weiter zunehmen wird.
Die Verbraucherzentrale erinnert daran, dass die Weltgesundheitsorganisation die Strahlung von Handys, Bluetooth und WI-FI als potentiell krebserregend einstuft.
Es gibt außerdem Studien, welche belegen, dass ein Fahrzeuglenker, der starker elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt ist, ein Fahrverhalten an den Tag legt, welches jenem in Trunkenheitszustand ähnlich ist.

Die Blackbox- ein Eingriff in die Privatsphäre? Eine Wanze auf 4 Rädern?

Die Blackbox hierzulande funktioniert anders als in anderen Ländern, wo die aufgezeichneten Daten auf einer Speicherkarte für eine bestimmte Zeit abgespeichert werden, dann aber wieder gelöscht werden. Bei uns werden die Informationen über das Fahrverhalten des Versicherten an die Versicherung bzw. an eine dritte Gesellschaft weiter geleitet. Der Versicherte wird praktisch auf jedem Meter überwacht und wird dabei völlig im Dunkeln darüber gelassen, wohin seine Daten fließen und was mit ihnen geschieht.

Bereits mit dem sogenannten „Destinazione Italia“-Dekret wollte der Gesetzgeber die Autoversicherung neu regeln. Nachdem der gesamte Artikel zu diesem Thema, inklusive Black Box, aus dem Gesetzesdekret genommen wurde, ist man in der VZS gespannt auf das neue ad hoc Gesetz. Dazu der Geschäftsführer: „Sparen ja, denn eine Tarifreduzierung im Autohaftpflichtversicherungsbereich ist längst überfällig und muss sein, aber nicht auf Kosten der Gesundheit und des Datenschutzes!“

Für weitere Informationen steht die Versicherungsberatung der VZS zur Verfügung, auch im Rahmen des derzeit laufenden, vom nationalen Verbraucherbeirat co-finanzierten Projekts „RCeAsy“ (Konsumenten-Hotline: 0471-975597).


Medien-Information
Bozen, 04.03.2014