Kleinkredite mit Restschuldversicherung

Wenn die Restschuldversicherung wegen falscher Gesundheitsinformationen nicht zahlt und die Erben zur Kassa gebeten werden!


Herr T. hatte in den letzten 3 Jahren mehrere Kleinkredite für einen Gesamtbetrag von 25.000 Euro aufgenommen. Mit jedem Kleinkredit hat er eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die bei Ableben die Restschulden der Kredite übernehmen sollte. Dadurch wollte er vermeiden, dass die Schulden auf die Erben übergehen.

Herr T. hat bei jedem Vertrag Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen müssen. Dass er sich in einem guten Zustand befinde und nicht unter Krankheiten oder schweren Verletzungen leide, welche Medikamenteneinnahme notwenig machen, und dass er nicht an ganz bestimmten Krankheiten leide oder gelitten habe wie beispielsweise Krebs, Infarkt, Hirninfarkt usw.

Herr T. hat vermutlich dieses Kleingedruckte nur überflogen - und weil er sich seiner Einschätzung nach tatsächlich gut fühlte, erklärte er, dass er keine Gesundheitsprobleme habe. Dabei hatte er vergessen, dass er seit einigen Jahren an zu hohen Blutdruck leidet und deshalb auch täglich Medikamente einnehmen muss.

Letzten Winter erlitt Herr T. einen Herzinfarkt und die Ärzte gaben auf der Todeserklärung als wahrscheinliche Todesursache den zu hohen Blutdruck an.

Erst zu diesem Zeitpunkt, also nach seinem Tod, erfuhren seine Frau und sein Sohn zum ersten Mal von den Schulden; sie waren aber beruhigt, da es eine Todesfallabdeckung für die Restschulden gab, und meldeten den Todesfall den Versicherungen.

Zusammen mit der Schadensmeldung mussten sie auch sämtliche medizinischen Unterlagen abgeben. Nach Prüfung des Schadensfalles stellte sich heraus, dass Herr T. bei Vertragsabschluss Falscherklärungen über seinen Gesundheitszustand abgegeben hatte, und die Versicherungen verweigerten die Übernahme der Restschulden. Die Frau und der Sohn des Verstorbenen mussten die Schulden übernehmen.

Ähnlich wie im Fall T. geht es momentan anderen Familien in Südtirol. Die Fälle häufen sich von Monat zu Monat.

Deshalb unser Rat:

Das Kleingedruckte genauestens lesen; keine Falscherklärungen bei Unterzeichnung eines Vertrages machen und mit dem Partner oder der Familie die Aufnahme eines Kredites besprechen, damit es für diese kein böses Erwachen gibt!


Medien-Information
Bozen, 30.09.2013