Vergeudung bei der Feuerversicherung


Um ein Darlehen für den Erwerb einer Wohnung zu erhalten, sind KonsumentInnen meistens gezwungen eine Feuerversicherung mit Bindung zu Gunsten des Darlehens-instituts abzuschließen. Wie die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale beobachten konnte, wird dabei oftmals der kommerzielle Wert in den Versicherungsver-trägen eingetragen. Doch im Ernstfall wird die Versicherungsgesellschaft eine derartige Summe nie ausbezahlen. Denn der kommerzielle Wert eines Gebäudes spielt bei der Versicherungssumme einer Feuerversicherung absolut keine Rolle.

Der kommerzielle Wert eines Gebäudes in Südtirol kann einen Wert von bis zu 8.000,00 €uro pro Quadratmeter und mehr erreichen. Doch bei Totalschaden durch Feuer, bezahlt die Versicherung nur die Summe des Wiederaufbauwertes, und dieser liegt bei ca. 1.500,00 € pro Quadratmeter. Dieser Wiederaufbauwert pro Quadtratmeter wird jedes Jahr offiziell festgelegt und vom Land jeweils für das erste und zweite Halbjahr veröffentlicht. Im zweiten Halbjahr 2006 beträgt der Wie-deraufbauwert pro Quadratmeter 1.200,00 € brutto, zuzüglich der Mehrwertssteuer. „An diesen Richtwert müssen wir uns halten, um die ideale Versicherungssumme der Feuerversicherung zu ermitteln“, so Stefanie Unterweger von der Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale. Je nach Konstruktion kann dieser Richtwert auf bis zu 1.500 - 1.600,00 € aufgestockt werden. Der Standort des Gebäudes hingegen beeinflusst den Wiederaufbauwert nicht.

„Wer sich dieser Tatsache nicht bewusst ist und den kommerziellen Wert des Gebäudes als Basis für die Berechnung der Versicherungsprämie nimmt, zahlt auch das 6-7 Fache der notwendigen Prämie“, so Versicherungsberater Aldo Bottarin. Auf die Beratung durch die Versicherungsagenten sei in diesem Bereich kaum Verlass, heißt es in der VZS. Und dies, obwohl die vorgesehenen Normen des Versicherungskodex und die Rundschreiben des italienischen Instituts zur Überwachung der Privatversicherungen (ISVAP) (insbesondere das Rundschreiben Nr. 533/ D vom Oktober 2004 welches die Normen für Korrektheit, Sorgfalt und Transparenz beschreibt) die Vermittler verpflichten den KonsumentInnen Produkte anzubieten und zu verkaufen, welche ihrem effektiven Bedarf entsprechen. Die Erfahrung zeige aber, dass es die Vermittler mit diesem Auftrag nicht sehr ernst nehmen, so die Verbraucherschützer.

Aufgrund der Häufigkeit der Beratungsfälle, in denen die Berater der VZS überhöhte Prämienzahlungen bei Feuerversicherungen feststellen, rät die VZS dazu, die Feuerversicherungsverträge mitsamt den Versicherungssummen zu kontrollieren und sich bei Unklarheiten an die Verbraucherzentrale Südtirol zu wenden.

Bozen, am 20.11.2006