Kfz-Haftpflichtversicherung: Höhere Deckungen
Ab Juni 5 Mio. Euro gesetzliche Mindestversicherungssumme


Spätestens mit 12.06.2012 wurden bei allen bereits bestehenden oder neu abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherungen die Mindestversicherungssummen verdoppelt. Bis zu diesem Zeitpunkt, lag diese, vom Gesetz fest gelegte Summe, bei 2,5 Mio. Euro bei Personenschäden und bei 500.000 Euro bei Sachschäden.

Ab nun gilt eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. Euro bei Personenschäden und 1 Mio. Euro bei Sachschäden. Bis zu dieser Summe deckt die Versicherung die Schäden, die Dritte infolge eines Verkehrsunfalls erleiden.

Diese verpflichtende Erhöhung ist Teil einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2005. Diese Richtlinie ist 2007 in Kraft getreten und sah vor, dass alle Eu-Mitgliederstaaten innerhalb den darauffolgenden 5 Jahren eine Erhöhung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme auf mind. 5 Mio Euro bzw. 1 Mio. Euro vornehmen müssen. So wurden die Versicherungssummen in Italien mit dem Legislativdekret Nr. 198/2007 im Dezember 2009 zum ersten Mal angehoben und nun mit 12. Juni 2012 zum zweiten mal.

Die Erhöhung dürfte die Prämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung kaum beeinflussen, bietet dafür aber sehr viel mehr Schutz für alle AutofahrerInnen, vor allem bei sehr schweren Verkehrsunfällen.

Für weitere Informationen steht die Versicherungsberatung der VZS zur Verfügung, auch im Rahmen des derzeit laufenden, vom nationalen Verbraucherbeirat co-finanzierten Projekts „Kfz-Haftpflicht – der Preis ist heiß!“ (Konsumenten-Hotline: 0471-975597).


Medien-Information
Bz, 17.07.2012