VZS: Zweitmeinung bei Zahnbehandlung unerlässlichVertragsfallen vorbeugenImmer mehr VerbraucherInnen befolgen die goldene Grundregel, sich vor einem anstehenden Zahnarztbesuch mindestens eine Zweitmeinung einzuholen, um vor allen Dingen die aus medizinischer Sicht angebrachteste Behandlung zu erhalten. Selbstverständlich bildet dabei auch der Kostenaspekt eine wichtige Rolle und gelegentlich stellt sich heraus, dass ein zweites Angebot unter dem Strich günstiger ist und dabei mindestens gleich viel Vertrauen verdient. Zu diesem Zeitpunkt machen einzelne Verbraucher jedoch die ernüchternde Erfahrung, dass sie bereits anlässlich einer vorhergehenden Visite einer Behandlung zugestimmt haben, und das mit ihrer Unterschrift, obwohl sie sich dessen gar nicht bewusst geworden ist. Es geschieht, dass ein Patient mit vagen Erklärungen dazu verleitet wird, einen Kostenvoranschlag oder eine Anamneseerklärung zu unterschreiben, ohne dass dabei darauf hingewiesen wird, dass er mit seiner Unterschrift nicht nur informelle Aspekte bestätigt, sondern die Zustimmung zur Behandlung und deren Kosten und manchmal sogar zu umfangreichen „unvorhergesehenen“ Zusatzarbeiten oder Änderungen gibt. Im Extremfall verschafft sich der Zahnarzt totale Narrenfreiheit für zusätzliche Arbeiten oder kostspielige Änderungen in Abweichung zum ursprünglichen Heilungsplan und Kostenvoranschlag. Die Verbraucherzentrale Südtirol hat unlängst einen entsprechenden Fall bei der Zahnärztekammer zur Anzeige gebracht. Der Verbraucher steht nun vor der Frage, wie er aus einem unterschriebenen Kostenvoranschlag, der zum Vertrag geworden ist, wieder heraus kommt. In der Regel gelingt dies mit einem simplen Anruf. Manchmal jedoch beharrt die Zahnarztpraxis auf die Behandlung. Jedoch kann jeder Vertrag mit einem Zahnarzt bei fehlendem Vertrauen jederzeit aufgelöst werden (mit Bezahlung der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten). Um diesem Dilemma vorzubeugen und eventuelle Streitereien zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale, niemals sofort eine Unterschrift zu setzen, ohne vorher sehr aufmerksam den ganzen Text – auch und insbesondere Kleingedrucktes und am Ende des Kostenvoranschlages angefügte Sätze – zu lesen. Noch besser ist es, eine Nacht darüber zu schlafen und das Geschriebene nochmals zu lesen und im Zweifelsfalle den Zahnarztfuchs zu fragen. Medien-Information Bz, 04.06.2013 |
AKTUELL
|