EU-Grenzwerte zur Schadstoffemission

Die sich häufenden Fahreinschränkungen aufgrund zu hoher Abgaskonzentrationen beeinflussen immer mehr die Kaufentscheidung der Konsumenten in punkto Neu- und Gebrauchtwagen.
1993 hat die EU mittels spezieller Richtlinien die Autokonzerne verpflichtet, ihre Fahrzeuge so zu konstruieren, dass die von der EU eingeführten Limits zur Schadstoffemission eingehalten werden. Diesbezüglich wurden 4 Richtlinien verabschiedet, die mit Euro 1, 2 (beide überholt), 3, 4 benannt werden und mit denen bindende Grenzwerte einen stetig steigenden "Reinheitsgrad" auferlegen.

Um zu erkennen, welcher Richtlinie das eigene Auto entspricht, kontrolliert man auf dem Fahrzeugschein, welches Kürzel im zweiten Feld unter Punkt V9 vermerkt ist (91/441 und 93/59 für Euro 1; 94/12, 96/69 und 98/77 für Euro 2; 98/69 und 98/77 RIF 98/69 für Euro-3; 98/69 B, 98/77 RIF 98/69 B für Euro-4).

Die genauen Angaben aller Richtlinien und der entsprechenden Euro-Normen finden Sie auf der Website der Autonomen Provinz Bozen.

Fahrzeuge, die gemäß Richtlinie Euro-1 oder 2 fabriziert wurden, können zwar noch einige Jahre problemlos fahren, dürfen aber nicht mehr von den Autokonzernen hergestellt werden.

Manchmal werden Fahrzeuge, die einer älteren Richtlinie angepasst sind, als 0-km-Wagen verkauft, die einen günstigeren bzw. verhandelbaren Preis haben. Die Tatsache, dass im Verkauf gleichzeitig Fahrzeuge angeboten werden, die aufgrund verschiedener Richtlinien homologiert wurden, ist, als "Übergangsphänomen" von einer Richtlinie zur nächsten, gestattet. Es reicht beim Kauf eines Gebrauchtwagens also nicht aus, einzig das Zulassungsdatum zu überprüfen. Ausschlaggebend ist der Vermerk in Feld V9 des Fahrzeugscheins. Nur so hat man eine größere Wahrscheinlichkeit, der "Stockware" zu entwischen. Lassen Sie sich von Ihrem Konzessionär schriftlich bestätigen, dass das gekaufte Auto die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt, zumal die eingehaltene Richtlinie nur aus dem Fahrzeugschein entnommen werden kann und man somit die Immatrikulierung abwarten müsste.

Gemäß Euro-3-Richtlinie (Gültigkeit 01.01.1997-01.01.2006) müssen Fahrzeuge seit 2000 (was die Homologierung betrifft), bzw. 2001 (was die Immatrikulierung anbelangt), mit einer Selbstdiagnosezentrale, genannt "European On Board Diagnostic (EOBD)", ausgestattet sein. Mittels der Durchschnittskalkulation der Emissionen im Benutzungszeitraum des Wagens ermittelt dieses System den Verschmutzungspegel des Wagens, zeigt augenblicklich an, wenn irgend ein Motorproblem bzw. eine Funktionsstörung des Auspuffrohrs einen Anstieg der verschmutzenden Stoffe provoziert und registriert die Anzahl der trotz überschrittener Emissionswerte gefahrenen km.
Seit 2003 ist das "EOBD-System" auch für Dieselfahrzeuge bindend.

Alle neuen Fahrzeuge, für welche die Autohersteller ab 2005 die Homologierung beantragen, müssen die neuen Euro-4 Regeln respektieren, auch wenn die Konzerne bis zum 01.01.2006 weiterhin ihre Euro-3-Modelle verkaufen dürfen (Richtlinie 98/69). Ab 01.01.2006 hingegen, werden keine Autos mehr homologiert oder immatrikuliert, die nicht Euro-4-konform sind.

Ab 2010 wird der Emissionsgrenzwert Euro-5 voraussichtlich sämtliche Grenzwerte für Benzin- sowie Dieselmotoren angleichen und zudem jene Grenzwerte bestimmen, die von den sogenannten "schweren" Fahrzeugen, wie beispielsweise Lastkraftwagen und Autobussen, eingehalten werden müssen.

www.eobd.it/Normativa_.html
www.kfztech.de/kfztechnik/motor/abgas/abgaswerte.htm


Obliegenheiten beim Kauf eines Fahrzeugs bzw. Kleinkraftrades

Alle Infos bezüglich Zulassungen (Erstzulassungen, Fahrzeugschein, Besitzwechsel, Kennzeichen, Kleinkrafträder) Fahrzeugüberprüfungen (Revisionen, Autorisierte Werkstätten, Technische Änderungen), Telematischem Schalter, usw., finden Sie auf der Website des Südtiroler Bürgernetzes, bzw. unter www.provinz.bz.it/mobilitaet/3804/index_d.htm

Stand 8-2004