Strafmandate aus Rom und kein Ende

Wer ungerechtfertigte Strafmandate aus italienischen Städten erhalten hat und weiterhin erhält, darf diese nicht einfach ignorieren, sondern muss rechtliche Schritte setzen, um nicht in noch größere Schwierigkeiten zu geraten. Die VZS gibt im Folgenden die Anleitungen dazu.

  1. Gegen das Strafmandat ist über die Stadtpolizei von Rom Rekurs an die Präfektur von Rom einzureichen (siehe Musterbrief).
  2. Die Beschwerde ist binnen 60 Tagen ab Erhalt des Strafmandats einzureichen. Als Bezug gilt der Eingangsstempel des Bozner Postamtes, das den Einschreibebrief erhalten hat oder die exakte Angabe des Tages, an welchem der Postbote den Brief übermittelt hat.
  3. Die Beschwerde soll alle Umstände wiedergeben, die belegen können, dass sich Fahrzeug und Fahrzeughalter am fraglichen Tag und zur fraglichen Uhrzeit nicht in Rom aufhielten.
  4. Diese Umstände sind mit allen Mitteln zu beweisen (Zeugen, eidesstattliche Erklärungen, Bescheinigungen, Arbeitgebererklärungen auf Firmenbriefpapier usw.) (siehe Anlage 2)
  5. Von all diesen Erklärungen sind die Originale zu verschicken (der/die Verbraucher/in bewahrt eine Kopie auf)
  6. Falls keine Beweise zur Verfügung stehen, kann man auch angeben, dass man für eine direkte Anhörung an der Präfektur Rom zur Vorfügung steht; diesen Termin muss man dann allerdings auch wahrnehmen, ansonsten wird der Rekurs mit Sicherheit zurückgewiesen.
  7. Der Rekurs ist mit Datum und Unterschrift versehen und als Einschreibebrief mit Rückantwort abzuschicken; dem Rekurs beizulegen sind eine Kopie des Strafmandates, die Originale der Dokumente, welche unter Punkt 4 aufgelistet sind, Kopien der Ausweise der Zeugen, eine Kopie des Autobüchleins.
  8. Eine Kopie des gesamten Rekurses samt Anlagen bleibt beim Konsumenten.
  9. Eine Kopie des Rekurses sollte außerdem auch an die Verbraucherzentrale geschickt werden.

Damit hat der Konsument/die Konsumentin die notwendigen Schritte gesetzt, der Ball ist nun bei der Präfektur:

  • Falls die Präfektur nicht binnen 120 Tagen ab Erhalt der Beschwerde (es gilt das Eingangsdatum ) ein Verfahren einleitet, gilt der Fall als archiviert und abgeschlossen.
  • Falls nach 120 Tagen eine Mahnung eintrifft, ist eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Friedensrichter erforderlich, da die Verwaltung das Verfahren nicht termingerecht eingeleiten hat, wie vom Straßenverkehrskodex vorgesehen.
  • Der Einspruch beim Friedensrichter muss binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung eingereicht werden.

Letzthin häufen sich die Fälle, in denen KonsumentInnen mehr als ein Strafmandat erhalten haben. Was ist zu tun?

Wer innerhalb kurzer Zeit mehr als ein Strafmandat erhält, muss davon ausgehen, dass die Kennummer seines Autos und das Autobüchlein von Betrügerbanden gefälscht worden sind. In diesen Fällen sollte eine Kopie des Rekurses auch an die römische Staatsanwaltschaft geschickt werden, eventuell auch an die örtliche Polizei. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass es sich bereits um ein wiederholtes Strafmandat handelt und dass sich der Verdacht aufdrängt, dass man Opfer eines kriminellen Vorganges geworden ist.

Wir empfehlen außerdem, die Anschaffung eines neuen Kennzeichens ins Auge zu fassen und diesbezügliche Schritte beim Motorisierungsamt einzuleiten.

Neue Meldung - 6.6.2002

Aufgrund der Häufung von Mehrfachstrafen (bis zu 16 Strafmandate an ein und dieselbe Adresse) haben wir uns in den letzten Tagen an das zuständige Amt der Gemeinde Rom gewandt. Dieses hat Fehler bei der Ausstellung der Strafmandate zugegeben und sich bereit erklärt, diese Strafmandate zu annullieren. Allerdings ist auch dafür ein bürokratischer Aufwand nötig. Die Rekurse samt Ansuchen um Annullierung sind in diesem Fall an das zuständige Amt (Prefetto di Roma - Comune di Roma/Dipartimento II /U.O. Contravvenzioni – Reparto Codice della Strada – Via Ostiense 131/L – 00154 ROMA – Fax. 06/67697762) bei der Gemeinde Rom zu richten, mittels Fax und nachfolgendem Einschreibebrief mit Rückantwort.
Die VZS bietet für diese Fälle Hilfestellung an (ricorso Roma: modello C)

Anlage:

Multe Roma: dichiarazione sostitutiva