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Projekt INFORMACON: Information, Bildung, Beratung zu den unfairen Handelspraktiken


Die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt auch für Apple!
Antitrust verhängt Strafe von 900.000 Euro aufgrund unfairer Handelspraktiken


Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hatte die Angelegenheit bereits 2010 bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt zur Anzeige gebracht, da deren Meinung nach Apple nämlich die europäischen Auflagen in Sachen Gewährleistung verletzte.

Nachdem die Aufsichtsbehörde den Fall vorerst archiviert hatte, wurde er nach erneuter Anzeige durch die VZS, der viele Meldungen von VerbraucherInnen aus Italien und Europa folgten, wieder aufgerollt.

Die Antitrust-Behörde befand, dass Apple Sales International, Apple Italia S.r.l. und Apple Retail Italia zwei verschiedene unfaire Handelspraktiken anwenden:
  • 1) Die VerbraucherInnen wurden nicht korrekt über ihre Rechte laut Verbraucherschutzkodex, und zwar über das Recht auf eine 2jährige kostenlose Gewährleistung, informiert; dies sowohl beim Kauf in den Verkaufstellen, über apple.com bzw. store.apple.com als auch bei der konkreten Anfrage im Problemfall.
  • 2) Die Informationen, die über die Leistungen des kostenpflichtigen AppleCare Protection Plan erteilt wurden, zusammen mit den mangelnden Informationen über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung, verleiteten die VerbraucherInnen dazu, den kostenpflichtigen Zusatzvertrag zu unterzeichnen, auch wenn sich dessen Leistungen zum Teil mit den gesetzlich auferlegten deckten.

Die Antitrustbehörde verhängte eine Strafe von 400.000 Euro für die erste Praktik, und von 500.000 Euro für die zweite Handelspraktik. Diese Summe wird, je nach Umsatz, auf die 3 genannten Firmen verteilt.

Die Firmen müssen ab sofort das abgemahnte Verhalten einstellen, und der Antitrust mitteilen, durch welche Maßnahmen sie deren Entscheidung Folge leisten werden. Auch muss ein Auszug der Entscheidung auf www.apple.com veröffentlicht werden, um die VerbraucherInnen zu informieren. Innerhalb von 90 Tagen müssen auch die Verkaufsbedingungen des „AppleCare Protection Plan“ abgeändert werden, indem genaue Angaben über Vorhandensein und Dauer der gesetzlichen Gewährleistung eingefügt werden.

„Den betroffenen VerbraucherInnen war klar, dass ihre Rechte verletzt wurden, nur konnten sie sich nicht dagegen wehren. Hoffen wir, dass es mit diesem klaren Signal von Seiten der Aufsichtsbehörde nun endlich möglich ist, die gesetzlich verankerten Rechte auch tatsächlich durchsetzen zu können“ heißt es aus der VZS.


Medien-Information
Bz, 28.12.2011