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Projekt INFORMACON: Information, Bildung, Beratung zu den unfairen Handelspraktiken


Antitrust verdonnert SKY ITALIA zu 380.000 Euro Strafzahlung: unfaire Handelspraktiken bei Vertrags-Rücktritten und Anfragen an den Kundendienst
Über 150 VerbraucherInnen hatten sich bei der VZS beschwert


Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat am 23.11.2011 Sky Italia zu einer Strafe von 380.000 Euro aufgrund unfairer Handelspraktiken verurteilt. Viele VerbraucherInnen in ganz Italien, zahlreiche auch in Südtirol, hatten beanstandet dass Sky monatelang die Gebühren für den Dienst in Rechnung stellte, obwohl die VerbraucherInnen von ihrem Recht auf Rücktritt vom Vertrag Gebrauch gemacht hatten. Sky habe eine ganze Reihe von Obstruktions-Taktiken angewandt, und außerdem auf den Internet-Seiten die Information über die Fristen und Vorgangsweisen für die Ausübung dieses Rechts nicht angegeben. Auch konnten die KundInnen Sky ausschließlich über eine gebührenpflichtige Telefonnummer kontaktieren, wobei diese in einigen Fällen lange in der Linie warten mussten, was die Kosten ansteigen ließ. Nach den zahlreichen Eingaben wurde nun eine Strafe verhängt.

In der Verfügung Nr. 23012 schreibt die Aufsichtsbehörde, dass im Zuge der Untersuchung aus den Unterlagen sogar hervorgegangen sei, dass die Bediensteten des Call-Centers angewiesen worden waren, den KundInnen keine zügigen und unmittelbaren Antworten über die Ausübung des Rücktritts zu geben; drohten die Kunden mit Kündigung, durften diese NIE auf die Möglichkeit und Vorgangsweise eines Rücktritts hingewiesen werden.

Außerdem hat die Aufsichtsbehörde Sky auch gestraft, weil der Kundendienst ausschließlich über eine gebührenpflichtige Nummer zu erreichen war, und man nur auf diese Weise Informationen über ausgestellte Rechnungen oder nicht erfolgte Rücktritte vom Vertrag erhalten konnte.

„Die VerbraucherInnen beklagten sich über lange Wartezeiten am Telefon und die sich daraus ergebenden hohen Kosten“ erklärt Paola Francesconi, Beraterin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). „Wer eine Beschwerde einreichen wollte, musste lange warten – oder aber das Problem wurde nicht gelöst, sodass die KundInnen gezwungen waren, weitere Kosten für nachfolgende Telefonate zu tragen“.

„Endlich wurde dieses Verhalten bestraft“ so Francesconi weiter, „denn durch diese Handelspraktik konnten die KundInnen die Ausstellung der Rechnungen nicht stoppen. Und wer über Kreditkarte bezahlte, der konnte noch nicht einmal die Zahlungen stoppen! Wir werden die Angelegenheit weiterhin aufmerksam verfolgen: wenn auf der Internetseite die Informationen immer noch ungenügend sein sollten, werden wir gegebenenfalls eine neue Eingabe machen.“

Zur Erinnerung: man kann von jedem Vertrag im Telekommunikationswesen mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zurücktreten. Hierzu muss man ein Einschreiben mit Rückantwort absenden. Nach diesem Datum sind nur mehr die bis dahin aufgelaufenen Kosten sowie die Kosten für die Deaktivierung geschuldet. Für Sky machen diese im Augenblick 11,40 Euro aus, wenn Sky die Rückgabe des Decoders verlangt. Für Werbeangebote mit einer Bindung auf Dauer muss man auch eventuell genossene Skonti rückerstatten.

Bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, sollte man sich stets versichern, dass die Anweisungen für den Rücktritt vom Vertrag eindeutig sind, und dass der Kundendienst über eine kostenlose und funktionierende Nummer (besser einen Kontrollanruf machen!) zu erreichen ist. Auch diese Umstände sind bei der Entscheidung für oder gegen einen Vertragsabschluss wichtig!


Medien-Information
Bz, 19.12.2011