Tango-Bond


Argentinische Anleihen: letzte Möglichkeit für Schadenersatz

Innerhalb Dezember Verjährungsfrist unterbrechen

Im Jahr 2001 erklärte der Staat Argentinien Bankrott. Geschätzte 450.000 italienische SparerInnen erlitten Verluste in Milliardenhöhe durch die Argentinien-Anleihen. Die ursprüngliche Frist zur Klage gegen die Banken, welche diese Wertpapiere verkauft hatten, ist bereits zum 31.12.2011 verjährt.

Jedoch gibt es noch einen Hoffnungsschimmer für all jene, die diese Frist nicht eingehalten hatten. Einige wichtige Entscheidungen der Rechtssprechung legen den Beginn der Verjährungsfrist nämlich auf das Jahr 2005, also auf den Zeitpunkt des ersten öffentlichen Tauschangebots durch Argentinien.

Die neue Verjährungsfrist ist daher der 14. Jänner 2015!

Die Verbraucherzentrale Südtirol rät den Betroffenen, auch jenen die schon entsprechende Briefe versandt hatten, erneut per Einschreiben mit Rückantwort und innerhalb der genannten Frist eine Beschwerde und Unterbrechung der Frist zu versenden (Vorlage bei der VZS sowie online unter www.verbraucherzentrale.it erhältlich).

Hat man die Dokumentation des eigenen Falls von der Bank erhalten, kann man diese beim Rechtsberatungsdienst der VZS im Hinblick auf eine Klagemöglichkeit untersuchen zu lassen (Terminvereinbarung unter 0471-975597). Verstreicht obige Frist, ohne dass sie unterbrochen wird, verfällt die Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Banken nahezu vollständig.


Medien-Information
Bozen, 01.12.2014