Achtung : Kredite für angeblich 6%!

Einen ganz neuen Weg beschreiten Finanzvermittler: sie bieten innerhalb von Betrieben den Arbeitern und Angestellten Kredite zu angeblich äußerst günstigen Zinsen. In Wirklichkeit sind diese Kredite aber alles eher als günstig, sondern vielmehr unverschämt teuer.

Bei den in letzter Zeit in der VZS aufgetauchten Fällen handelt es sich um Konsumkredite, die von Arbeitern und Angestellten bestimmter Betriebe zu einem angeblichen Zinssatz von sechs bis sieben Prozent abgeschlossen wurden. Aufgescheucht durch die ersten Raten, die viel höher als erwartet ausfallen, wenden sich die Betroffenen an die VZS. Bei genauerem Studium der Verträge wurde festgestellt, dass zwar der angegebene Zinssatz bei sechs und sieben Prozent liegt, dass aber der TAEG, der jährliche effektive Zinssatz bei 13%, 14%, ja sogar 15% liegt. Dies ist das Doppelte des angebotenen Zinssatzes.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der TAEG jener Zinssatz ist, der als Berechnungsgrundlage für die Kosten des Kredites dient. Für genaue Erläuterungen zum TAEG verweisen wir auf unser entsprechendes Infoblatt.

In der Folge ein Beispiel, das den Unterschied in der Berechnung der Raten deutlich macht:

Wird für einen Kredit von 5.000 € für zehn Jahre ein Zinssatz von 6,5% angewandt, so beträgt die Monatsrate 56,77 €.
Wenn für denselben Betrag aber ein Zinssatz von 14% angewandt wird, sind im Monat 77,63 € zurückzuzahlen.
Der Unterschied beträgt nicht weniger als 20,86 € monatlich, das sind ca. 250 € im Jahr!

Nach zehn Jahren wären im ersten Fall insgesamt 6.812,4 € zurückzuzahlen.
Im zweiten Fall, also bei 14% Zinsen sind hat man nach zehn Jahren insgesamt 9.315,6 € zurückzuzahlen. Das ist fast das Doppelte des geliehenen Betrages!

Fragt sich, wer die Differenzbeträge kassiert:

Das ist natürlich die Gesellschaft, welche den Kredit
anbietet, bzw. deren Vermittler. Die Differenz zwischen den angeblichen sechs Prozent und den effektiven 14% summiert sich aus verschiedenen Spesen, Steuern, Prämien, Vermittlungsgebühr usw.

Fazit: Der angebotene Zinssatz sagt wenig aus über die tatsächlichen Kosten, die nur über den TAEG zu errechnen sind.
Leider hat die VZS aber auch feststellen müssen, dass auch in den Fällen, in denen der TAEG im Vertrag angegeben ist, dieser nicht wirklich korrekt ist. Berechnet man ihn auf der Basis der bezahlten Raten, so ergibt sich ein höherer Prozentsatz als im Vertrag angegeben.

In diesen Fällen ist eine Erklärung von seiten des Kreditinstitutes und eine korrekte Anwendung das Mindeste, was die Betroffenen verlangen können. In schlimmen Fällen sollte auch ein Gang zu Gericht nicht ausgeschlossen werden.

Die VZS empfiehlt jedenfalls: Trauen sie den Empfehlungen von Arbeitskollegen oder Freunden nicht! Vielleicht sind auch sie schlecht informiert. Fragen Sie vor der Unterzeichnung eines Kreditvertrages immer nach dem TAEG. Lassen Sie sich vor der Unterzeichnung auch den genauen Betrag und die Anzahl der Raten ausrechnen. Im Zweifel lassen Sie sich von der VZS den Vertrag durchschauen. Hinterher könnte es zu spät sein! Auch beginnt jede Überschuldung mit ganz kleinen Beträgen. Überlegen Sie darum umso mehr, ob Sie die Anschaffung überhaupt notwendig haben und verschaffen Sie sich bevor Sie einen Kredit aufnehmen einen genauen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Das Haushaltsbuch der VZS hilft dabei.

Info - Stand 02-2005