Die Beleihung der Entlohnung


Die Beleihung der Entlohnung ist eine Finanzierungsform, die in den letzten Jahren vermehrt in Anspruch genommen wird, und die Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst oder aus der Privatwirtschaft, und letzthin auch Pensionisten zugänglich ist. Die Kreditsumme wird dem Antragsteller direkt, normalerweise mittels Zirkularscheck, ausbezahlt. Die monatlichen Rückzahlungsraten hingegen werden vom Arbeitgeber (oder von der Rentenversicherungsanstalt im Falle von Renten) vom Lohnstreifen (oder von der Rente) einbehalten und an den Kreditgeber überwiesen. Die Rückzahlungsrate darf aber nicht mehr als 20% des Lohns oder der Pension betragen.

Begriffe und Merkmale der Beleihung der Entlohnung

  • Kann von Personen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, sei es im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft, beantragt werden;
  • die Höhe der gewährten Kreditsumme ist variabel (generell bis zu 50.000 €, aber auch mehr) und hängt auch von der Einkommensstufe, dem Dienstalter und dem angereiften Abfertigungsanspruch des Kreditnehmers ab;
  • normalerweise wird ein Mindest-Dienstalter verlangt (in der Regel 12 Monate );
  • die Raten sowie der angewandte Zinssatz sind in der Regel für die gesamte Kreditdauer fix;
  • die Kreditdauer kann sich über einen Zeitraum von 24 bis zu 180 Monaten erstrecken;
  • der Kredit ist an keinen Verwendungszweck gebunden: der Kreditnehmer kann damit machen, was er will;
  • in Bezug auf die Möglichkeit, dass dem Arbeitnehmer gekündigt werden könnte, wird dieser zum Abschluss einer Versicherung gegen Arbeitsverlust und einer Lebensversicherung verpflichtet, was sich wiederum sehr stark auf die Finanzierungskosten auswirkt;
  • für weitere Details siehe DPR 180/50 (aktualisiert vom Gesetz Nr. 80 vom 14.05.2005).

Begriffe und Merkmale der Beleihung der Rente

Auf Grund des Alters der Antragsteller sind einige restriktivere Kriterien für die Kreditvergabe vorgesehen:
  • der Kredit kann von Empfängern einer Dienstaltersrente, einer Altersrente oder einer Hinterbliebenenrente beantragt werden;
  • nicht beleihbar sind Sozialrenten, Renten für Zivilinvalide, Zusatzbeiträge für Rentner wegen Invalidität, Familienzulagen;
  • die Kreditdauer kann sich über einen Zeitraum von 24 bis zu 120 Monaten erstrecken, die Rückzahlung muss jedoch innerhalb des 80. Lebensjahres stattfinden;
  • der Rentner hat, vor Beantragung des Kredites, bei seinem Renteninstitut (INPS, INPDAP oder andere) eine Erklärung zur Beleihung der Pension oder zur beleihbaren Quote anzufordern;
  • die beliehene Nettopension darf nicht weniger als die Mindestpension betragen, zum derzeitigen Stand 530 Euro pro Monat;
  • die Beleihung der Pension ist dem zuständigen Amt für die Ausbezahlung der Pension oder der zuständigen Sozialfürsorgeanstalt mitzuteilen;
  • die Körperschaft überweist der Bank oder der Finanzierungsgesellschaft den Betrag erst nach Überprüfung bestimmter Bedingungen, die vom Gesetz zum Schutz des Renters vorgesehen sind;
  • für weitere Details siehe Art.13 Gesetz 80/2005 (Gesetz zur Wettbewerbsfähigkeit), mit dem die Möglichkeit der Beleihung auch auf die Pensionen ausgeweitet wurde; siehe außerdem die Durchführungsbestimmungen des Dekrets Nr. 27 vom 27.12.2006 des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen; siehe weiters die Konvention INPS – Vermittlungsgesellschaften, der sich alle Institute (Banken und Finanzierungsgesellschaften) anschließen können, und die den Rentnern bessere Bedingungen als die auf dem freien Markt üblichen zusichern soll.

Probleme, Nachteile und Risiken


  • Der Arbeitgeber oder das Renteninstitut ist durch den Beleihungsauftrag des Arbeitnehmers oder Rentners dazu verpflicht, die Beleihung von bis zu 20% des Gehalts oder der Pension durchzuführen.
  • Die Gesamtkosten dieser Finanzierungsform können sehr hoch sein - sie belaufen sich durchschnittlich auf 15-20%, mit Höchstsätzen auch von 25% - auf Grund der wahrscheinlich hohen Zusatzkosten, wie z.B. Vermittler-, Verwaltungs- und Versicherungskosten.
  • Lassen Sie sich, vor der Unterzeichnung allein des Gesuchs um Beleihung der Entlohnung oder der Pension, eindeutig über die Höhe des jährlichen effektiven Zinssatzes (TAEG oder ISC) einschließlich aller Kostenpunkte informieren. Lassen Sie sich das Informationsblatt mit den wirtschaftlichen Bedingungen des Kredits aushändigen. Beraten Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben, mit einem Experten.
  • Achten Sie darauf, dass in diesen Verträgen in der Regel eine „missbräuchliche“ Klausel enthalten ist, die im Fall einer vorzeitigen Tilgung des Kredits vorsieht, dass Ihnen die Zusatzkosten voll angelastet werden bzw. zusammen mit dem Kreditsaldo beglichen werden müssen.
  • Umschuldung der Beleihung der Entlohnung und der Pension: Es passiert leider immer öfter, dass Kreditnehmer im Laufe der Zeit zusätzliche Summen bei demselben oder einen anderen Finanzinstitut beantragen, und ihren alten Vertrag auflösen; ein waghalsiges Manöver, dass sie sehr teuer zu stehen kommen kann: Mit der vorzeitigen Auflösung des Vertrages werden Ihnen nicht nur sämtliche Zusatzkosten voll angelastet, der Abschluss eines neuen Vertrages bedeutet gleichzeitig auch neue Zinssätze und neue Zusatzkosten. Es kann also sein, dass für zusätzliche 1.000 oder 2.000 Euro, 3-4000 Euro an Zusatzkosten und neuen Zinsen anfallen. Ein Horror...! Auch in diesem Fall gilt: beraten Sie sich mit einem unabhängigen Experten, bevor Sie übereilte Entscheidungen treffen.
  • Vorsicht vor verführerischen Werbebotschaften, die „Kredite auch für säumige Schuldner und ähnliche“ versprechen. Wenn Sie also schon sehr hohe Schulden angehäuft haben, sollten Sie sich nicht noch zusätzlich mit neuen Schulden belasten: Suchen Sie vielmehr Rat bei der Schuldnerberatung einer Konsumentenvereinigung!
  • Zu guter Letzt. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eines noch nicht getilgten Kredites hat die Finanzierungsgeschellschaft Anrecht auf Einbehalt der Abfertigung bis zum geschuldeten Betrag.

Rücktrittsrecht

Achten sie darauf, ob der Vertrag ein Rücktrittsrecht von 15 Tagen nach Unterzeichnung für den Kreditnehmer, sprich zu Ihren Gunsten vorsieht: möglicherweise die einzige Möglichkeit, um wirklich unbeschadet aus dieser Form der Finanzierung hervorgehen zu können...

Infoblatt: FS31
Stand: 09/2008