Steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsprämien

1) Steuerabzug

Die unten angeführten Versicherungen sind abzugsfähig bis zu einem Maximalbetrag von 630,00 € *, auch wenn der Abschluss einer Versicherung zu Gunsten eines zu Lasten lebenden Familienmitglied abgeschlossen wurde.

Art der
Versicherungspolicen
Verträge, die bis 31.12.2000
abgeschlossen oder erneuert
worden sind
Verträge, die nach 31.12.2000
abgeschlossen oder erneuert
worden sind
Ablebens-
versicherungen
abzugsfähig abzugsfähig
Kapitallebens-
versicherungen und
gemischte
Lebensversicherungen
abzugsfähig, nur wenn die Vertrags-
dauer unter 5 Jahren liegt und keine
Darlehen gewährt werden
Abzugsfähig ist nur jener Teil
des Betrages, der sich auf die
Deckung für Ableben und
bleibender Invalidität
(über 5 %) bezieht
Unfallver-
sicherungen **
abzugsfähig abzugsfähig ist nur jener Teil
des Betrages, der sich auf die
Deckung für Ableben und
bleibender Invalidität
(über 5 %) bezieht
Krankenver-
sicherungen
nicht abzugsfähig abzugsfähig ist nur jener Teil
des Betrages, der sich auf die
Deckung der bleibenden Invalidität
(über 5 %) bezieht
Pflegever-
sicherungen -
LONG TERM CARE
nicht abzugsfähig abzugsfähig nur bei Deckungs-
dauer des gesamten Lebens
des Versicherten, ohne
Rücktrittsmöglichkeit
der Versicherungsgesellschaft

* fester Steuersatz von 19 %
** gültig auch für die Lenkerunfallversicherungen für Motorvehikel für jenen Teil des Betrages bezüglich der Deckung bei Ableben und bleibender Invalidität (über 5 %)



2) Abzug vom Gesamteinkommen

Art der
Versicherungspolicen
Verträge, die bis 31.12.2000
abgeschlossen oder erneuert
worden sind
Verträge, die nach 31.12.2000
abgeschlossen oder erneuert
worden sind
Private Vorsorgepläne
(Rentenzusatz-
versicherungen)
nicht absetzbar bis zu einem Maximalbetrag von 5.164,57 €* absetzbar
Autohaftpflicht-
versicherung
der Beitrag für den nationalen
Gesundheitsdienst (10,50 %)
ist absetzbar ab einem Betrag von 40,00 Euro;
der Beitrag für den nationalen
Gesundheitsdienst (10,50 %)
ist absetzbar ab einem Betrag von 40,00 Euro;

* Im Höchstbetrag inbegriffen sind auch Beiträge für geschlossene Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds).

HINWEIS! Die von der Steuer(grundlage) abgesetzten Beiträge werden bei Auszahlung des Kapitals oder der Rente besteuert.


Stand: 05-2014