Verbraucherzentrale Südtirol - VZS Leistungsüberblick:

Beratung und Information für VerbraucherInnenWir wissen weiter!

Die Verbraucherzentrale hilft jährlich fast 50.000 VerbraucherInnen durch Information, Beratung, Bildung, Vertretung gegenüber Anbietern im außergerichtlichen Wege.
Darüber hinaus wollen wir die wirtschaftliche und rechtliche Lage der KonsumentInnen verbessern, durch Zusammenarbeit mit Firmen oder Branchen und Lobbying gegenüber Gesetzgeber, Wirtschaft und Verwaltung.
Für unsere Arbeit erhalten wir Gelder vom Land und von anderen öffentlichen Verwaltungen, sowie Projekt bezogene Mittel. Angesichts leerer Kassen und aufgrund der Überzeugung, dass "was nichts kostet, nichts Wert ist", beteiligen wir die Ratsuchenden in Form der Mitgliedschaft an den Kosten. Die Erstinformation ist für alle VerbraucherInnen kostenlos.

Kostenlose Angebote

Information und Erstberatung im Bereich des Verbraucherschutzes

Auf vielen Waren- und Dienstleistungsmärkten wird das Angebot für die VerbraucherInnen immer unübersichtlicher. Häufig wird der Weg durch den Dschungel der Angebote und der Transaktionen noch durch irreführende Werbung und unseriöse Geschäftspraktiken erschwert. Mit unseren zusätzlichen Angeboten im Internet (häufig gestellte Fragen FAQ, Online-Rechnern, Marktübersichten, Preisvergleichen und Tests, dem Bonus-Malus-Schadensrechner, dem Telefontarifrechner, der Musterbrief-sammlung, dem Newsletter-Abo, dem Haushaltsbuch, dem Nachhaltigkeitsbrowser), mit Infoblättern und Veranstaltungen (Tagungen, Konferenzen, Schulbesuche, ...) helfen wir den KonsumentInnen, jenes Angebot zu finden, das für ihre Bedürfnisse den höchsten Nutzen bringt, oder einfach nur mehr Durchblick bei den Rechten und Pflichten zu erhalten.

VerbraucherInnen-Information rund um die Uhr

www.verbraucherzentrale.it
www.euroconsumatori.org
www.haushalten.verbraucherzentrale.it

  • Konsumentenhotline 0471 975597
  • Nutzung der Informationsmaterialien, des Verbrauchermobils und der Infothek
  • Messgeräteverleih für Strom-Leistung und Elektrosmog (Groberfassung hochfrequenter Belastung)

Alle KonsumentInnen haben Anrecht auf die allgemeinen Infos und Leistungen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) (über Web, Mail, Brief, als Infoblatt, als Erstinformation in den Beratungsstellen und am Telefon, bei Vorträgen usw.).

Kostenpflichtige Angebote

Persönliche Fachberatungen und andere Leistungen werden nur den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Ausgenommen sind nur Personen mit finanziellen Schwierigkeiten.
Berechtigte Mitglieder sind nur jene, die mit der Bezahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages in Ordnung sind. Die Mitgliedschaft gilt für alle Familienangehörigen mit der selben Wohnadresse (Familienbogen).

Nach Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages von 25,00 Euro und bis zum 31. Dezember des jeweils laufenden Jahres haben die Mitglieder und deren Familienangehörige (laut Familienbogen) Anrecht auf folgende Leistungen:
  • 1 Fachberatung oder 1 Versicherungs-Check oder 1 KFZ-Versicherungs-Check
  • Zusendung der Informationsschrift "Verbrauchertelegramm".

Für weitere Dienstleistungen an die Mitglieder werden folgende Kostenbeteiligungen fällig:

Fachberatung/Folgeberatungen (für jeweils 15-20 Min.) 15,00 Euro
Versicherungs-Check 15,00 Euro
Autoversicherungs-Check 10,00 Euro
Kaufbegleitung/Gutachten Reparaturen KFZ-Bereich 20,00 Euro/Stunde
weitere Dienstleistungen nach Vereinbarung

Persönliche Fachberatung, auch mittels Mail, Brief, usw. wird in folgenden Bereichen zur Verfügung gestellt:

  • Allgemeines Verbraucherrecht: Vertragsrecht, Dienstleistungsverträge, Fernabsatzgeschäfte, Haustürgeschäfte, Kauf- und Werkvertragsrecht, Kündigung von Verträgen, Überprüfung von Rechnungen, irreführende Werbung, Abmahnungen, außergerichtliche Einigungsversuche, Vertretung gegenüber Anbietern, Verbandsklagen.
  • Finanzdienstleistungen: Beratung bezüglich Geldanlageprodukten, Baufinanzierung, Bankdienste
  • Versicherung und Vorsorge: Prüfung des individuellen Versicherungsbedarfs, Versicherungs-Check, Prüfung der Versicherungsbedingungen, günstige Versicherungspolicen, Versicherungsvergleiche
  • Telekommunikation: Fixnetz, Handy, Internet
  • Bauen/Wohnen/Energie - Recht und Technik: Beratung rund um den Bau und Kauf, Energie-Beratung
  • Kondominiumsangelegenheiten
  • Ernährung
  • Reisen
  • Kritischer/nachhaltiger Konsum


Bitte beachten Sie, dass wir keine Erfolgsgarantie geben können.

Weitere Angebote
  • Infoconsum: Informations- und Dokumentationsstelle zur Verbraucherbildung
  • Schlichtungsstelle für Verbraucherrechtsfragen
  • Grenzüberschreitenden Verbraucherschutz mittels des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ - ECC-Net, Bozen, Brennerstr. 3, T. 0471-980939)
  • Kaufbegleitung Auto
  • Verhandlungsbeistand Zahnarzt

Beratungsstellen
Die Liste unserer Außenstellen mit Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Bezahlung des Mitgliedsbeitrages
Die VZS bedankt sich herzlich, wenn Sie den einfachen und preisgünstigen Weg der Einzugsermächtigung (Dauerauftrag) für die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages wählen. Dadurch werden die nächsten Mitgliedsbeiträge jährlich im Jänner vom angegebenen Konto risikolos abgebucht. Den Mitgliedsantrag findet man in den Beratungsstellen oder online. Die Ermächtigung kann jederzeit innerhalb 31.12. schriftlich widerrufen werden.
Der Mitgliedsbeitrag kann auch direkt in den Beratungsstellen der VZS oder durch Überweisung von 25,00 Euro auf das Konto der Raika Bozen IBAN: IT 98 K 08081 11600 000300048500 Swift-Bic: RZSBIT21003 lautend auf Verbraucherzentrale Südtirol, Zwölfmalgreiner Str. 2 I-39100 Bozen entrichtet werden.

5 Promille für die Stimme der VerbraucherInnen
Die SteuerzahlerInnen können 5 Promille der Einkommenssteuer für Organisationen zur Förderung des Sozialwesens bestimmen, wozu auch die Verbraucherzentrale zählt. Dieser Betrag wird vom ohnehin geschuldeten Steuerbetrag abgeführt. Es reicht Ihre Unterschrift auf dem entsprechenden Steuervordruck sowie die Angabe unserer Steuernummer 94047520211.

Freiwillige Spenden für die Verbraucherzentrale
Die VZS ist im Landesverzeichnis der Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens eingetragen. Freiwillige Spenden können demzufolge im Ausmaß von 22% der Spende bis zum Höchstbetrag von 2.065 Euro/Jahr von der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden.
Alternativ können die Spenden vom Einkommen abgezogen werden (Höchstbetrag von 10% des Einkommens, maximal 70.000 Euro).
Die beiden Abzugsformen sind nicht kumulierbar.