Werkverträge mit Handwerkern:
Vertrauen ist gut – Verträge sind besser

"Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser", so bringt der Jurist der Verbraucherzentrale Matthias Breitenberger sein Anliegen auf den Punkt, wenn es um das Verhältnis zwischen Bauherren und Handwerkern geht. Breitenberger hat als Bauberater der VZS häufig mit erzürnten oder verschreckten Bauherren zu tun, die nach Abschluss der Bauarbeiten von den Handwerkern überhöhte Rechnungen präsentiert bekommen.

Wer vor dem Bau einen schriftlichen, möglichst detaillierten Kostenvoranschlag verlangt und erhalten hat, der kann einer späteren Forderung der Handwerker gelassen entgegentreten. "Ein Kostenvoranschlag hat genau den Zweck, beide Parteien vor unangenehmen Überraschungen zu schützen", so Mathias Breitenberger. Schwieriger ist es, wenn ein Bauherr nichts Schriftliches in der Hand hat oder wenn der schriftliche Kostenvoranschlag nur vage formuliert ist. "Schön wäre es, wenn Ehrenwort und Handschlag noch den gleichen Stellenwert wie einst hätten", räsoniert der Bauberater der Verbraucherzentrale. Doch mündlich Abmachungen lassen sich nur schwer nachweisen und im Ernstfall steht Aussage gegen Aussage. "Und dann ist halt auch auf den guten Kollegen kein Verlass mehr", weiß Breitenberger von unzähligen Fällen, in denen sich die Bauherren auf das Wort von befreundeten Handwerkern verlassen hatten.

Auch wenn die Handwerker unvorhergesehene Mehrarbeit, etwa bei Sanierungen, geltend machen, bleibt Breitenberger dabei: am Ende zählt, was vorher schriftlich ausgemacht wurde. Der Handwerker muss die Kosten realistisch einschätzen, dann geht die Rechnung für ihn auf. Dem Bauherren nachträglich Kosten aufzubrummen, die der Handwerker hätte vorhersehen müssen, gilt nicht, sagt Breitenberger.

"Ehrenwort und Handschlag wurden durch Abkommen und Vertrag ersetzt. Auch Kostenvoranschläge, die von beiden Seiten angenommen werden, sind Verträge" heißt es in der Verbraucherzentrale. Diese Verträge geben beiden Seiten Sicherheit über den Preis und die Qualität der gelieferten Waren. Manche Kostenvoranschläge geben auch Auskunft über den Zeitraum der zu verrichtenden Arbeiten.

"Und wer dennoch eine Beratung in der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen will, hat mit einem schriftlichen Vertrag in jedem Fall die besseren Karten, um den unvorhergesehenen Zusatzkosten zu entgehen", sagt Mathias Breitenberger, der in der Bauberatung der Verbraucherzentrale Sprechstunden anbietet.

Vom Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (MAP) mitfinanziertes Projekt

Presse-Information
Bz, 08.09.2004