cem2007

VERBRAUCHER UND MARKT 2007

notai

Notare und ihre KundInnen

Die Neuheiten des Bersani-Dekretes zu den Liberalisierungen (2. Teil)


Die Kosten eines Notarietätsaktes

Zu den Kosten für einen Notarietätsakt gehören:

  • die Kosten für Steuern und Gebühren, welche der Notar an Stelle des Staates einhebt (Registerspesen, Registersteuer, Mehrwertssteuer usw.)
  • die Spesen, welche von den öffentlichen Ämtern für die Vorbereitung der notwendigen Akten und Unterlagen eingehoben werden
  • die Honorare des Notars für die geleistete Arbeit

Die Tarife (Honorare, Gebühren, Kostennoten, usw.) für die einzelnen notariellen Leistungen sind vom so genannten „tariffario“ (Tarifordnung) definiert (Ministerialdekret vom 27. November 2001).
Die Tarifordnung müsste garantieren, dass ein und dieselbe Leistung auch dieselben Kosten hat. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Notare unterschiedliche Honorare verrechnen und damit unterschiedlich hohe Rechnungen für gleiche oder ähnliche Leistungen ausstellen. Dies kann dadurch gerechtfertigt sein, dass ähnliche Akte unterschiedliche Leistungen beanspruchen und der unterschiedliche Preis kann von der unterschiedlichen Komplexität der verlangten Dienstleistung abhängen.
Einige Notariatskammern haben auf ihren Internetseiten zusammenfassende Tabellen veröffentlicht, aus welchen – unterteilt in Honorarklassen – die mittleren Kosten für typische Dienstleistungen in einer bestimmten Klasse aufscheinen.

Beispiel (entnommen aus der Internetseite der Notarkammer Bozen www.notare.bz.it)

Für einen Kaufvertrag einer Erstwohnung unter Privaten zum Preis von Euro 200.000,00 und mit einem Katasterwert von Euro 100.000,00* sind insgesamt zu bezahlen:

  • Register-, Hypothekar- und Katastersteuer sowie Gebühren: Euro 3.336,00
  • Stempelsteuer: Euro 139,62
  • Archivgebühren: Euro 29,30
  • Grundbuch- und Katastergebühren: Euro 50,00
  • GESAMTSUMME DER AUSLAGEN: Euro 3.554,92
  • Honorar: Euro 1.516,00
  • MWSt.: Euro 303,20
  • GESAMTBETRAG: Euro 5.374,12


(*) Im Falle eines Immobilienkaufs zwischen Privaten sieht das Gesetz vor, dass die Registergebühren auf den Katasterwert entrichtet werden müssen, nicht auf den effektiven Wert, mit einer Reduzierung auch der Notarspesen)

Um sich eine Vorstellung von den Kosten eines Kaufvertrages für eine Immobilie oder auch eines Darlehens für die Erstwohnung zu verschaffen, kann man die Internetseite verschiedener Notariatskammern konsultieren, zum Beispiel www.notare.bz.it

Kostenvoranschläge und Reklamation eines Tarifes

Angesichts der komplizierten Tarife bei den Notaren ist jeder, der sich anschickt, einen Vertrag bei einem Notar abzuschließen, gut beraten, sich vorher einen kostenlosen schriftlichen Kostenvoranschlag aushändigen zu lassen. Und so einen Kostenvoranschlag sollte man gleich bei mehreren Notaren anfordern, um Vergleichsmöglichkeiten zu haben und sich für das beste Angebot entscheiden zu können.
Die Verbraucherschutzorganisationen unterstützen die KonsumentInnen, wenn es darum geht, die vom Notar angewandten Tarife und Honorare auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen oder wenn die Leistung eines Notars angefochten werden muss. Mit denselben Anliegen kann man sich aber auch an die Notariatskammer der eigenen Provinz wenden.
Eventuelle Verantwortlichkeiten des Notars, auch besitzrechtlicher Natur müssen hingegen auf dem Gerichtswege eingeklagt werden, nach den Regeln des Straf- und/oder des Zivilrechtes.

Die Möglichkeit, in Österreich zu beglaubigen

Für die Provinzen, in denen das Grundbuchsystem eingeführt ist (Bozen, Trient, Belluno und Teile von Friaul) gilt die Möglichkeit, Beglaubigungen von Privatverträgen (nicht öffentliche Verträge) bei einem österreichischen Notar durchführen zu lassen. Dies gilt im Falle von Kauf, Teilung, Überschreibung einer Immobilie, Eintragung eines Servitutsrechtes oder für die Abfassung eines Vertrages für ein Hypothekardarlehen.
Die Kosten für die Beglaubigung einer Unterschrift bei einem österreichischen Notar sind erheblich niedriger, als jene bei einem italienischen Notar. Für so eine Beglaubigung verlangt ein österreichischer Notar zwischen 30 und 170 Euro, je nach Vertragswert.
Mehr Infos zu diesem Thema unter www.verbraucherzentrale.it unter „Bauen, Wohnen, Energie“ - „Freiberufler“ – „Der Notar“
Achtung: die oben genannten Kosten beziehen sich nur auf die Beglaubigung der Unterschrift, nicht auf die Erstellung und Kontrolle des Vertragsaktes!

Nützliche Links:

Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung – www.sviluppoeconomico.gov.it
Nationaler Verbraucherrat – www.tuttoconsumatori.it
Nationale Notariatskammer – www.notariato.it
Notariatskammer der Provinz Bozen www.notare.bz.it
Siehe auch „Principi di deontologia Professionale die Notai unter http://www.notariato.it/
Siehe auch: DM27 November 2001 - Determinazione della tariffa degli onorari dei diritti, delle indennitá e dei compensi spettanti ai notai


Stand 15.07.2007

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Vom Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung gefördertes Projekt