F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ist in Italien die Teilnahme an ausländischen Lotterien erlaubt?

Nein. Laut Auskunft des Staatsmonopols (Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato) besteht ein absolutes Verbot für den Verkauf ausländischer Lotterien im Italienischen Staatsgebiet. Dies gilt auch für den Verkauf über Telefon oder die Teilnahme via Internet. Konsumenten, welche ausländische Lottoscheine auf italienischem Boden erwerben, drohen hohe Verwaltungsstrafen. Die Spieler erwarten auch strafrechtliche Konsequenzen.
Für alle, die bereits ein Loszertifikat zugesandt bekommen haben, noch ein kleiner Tipp: laut deutschem Lotterierecht kommt der Vertrag erst mit der Zahlung zustande ("Eine vertragliche Bindung - Spielvertrag - entsteht erst mit rechtzeitiger Bezahlung des Loses" liest man auf der Internetseite eines Lotterie-Betreibers). Das heißt im Klartext: bevor Sie nicht bezahlt haben, sind Sie zu gar nichts verpflichtet!


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