F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ich habe an einer Online-Auktion teilgenommen und habe den Zuschlag erhalten, möchte nun aber zurücktreten. Ist dies möglich?

Nein. Meist ist der Anbieter nämlich eine Privatperson und keine Firma, was einen Rücktritt von vorne herein ausschließt. Zudem sind online-Auktionen wie die "normalen" Versteigerungen vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen (lt. Verbraucherkodex - GvD 206/2005, Art. 53), was bedeutet, dass auch im Falle eines Kaufes vom Händler kein Rücktrittsrecht besteht.

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