F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ich habe ein neues Auto in Deutschland gekauft, das nun zur Reparatur muss. Welche Ansprüche habe ich gegenüber den deutschen Verkäufer?

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren habe ich Anspruch auf die kostenlose Reparatur des Mangels. Achtung: kontaktieren Sie sofort den Verkäufer, sobald ein Mangel auftritt (niemals ohne Absprache mit Verkäufer reparieren lassen. der Verkäufer kann die Reparatur am eigenen Sitz verlangen. Da das Gesetz grenzüberschreitenden Aspekt nicht eindeutig regelt, kann es sein, dass die Transportkosten (besonders hoch, falls abgeschleppt werden muss) dem Käufer angelastet werden.
Eventuelles Kompromissangebot: falls die Kosten für das Ersatzteil einen wesentlichen Teil der gesamten Reparaturkosten ausmachen, lassen Sie sich dieses Teil zusenden und teilen Sie die Reparaturkosten auf. Der Händler ist jedoch nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen.
Klären Sie auch, ob Sie über die vertragliche Gewährleistung (Garantie) gegenüber dem Hersteller die Reparatur einfordern können, und ob das bei konzessionierten Mechaniker im Lande durchführbar ist.


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