F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich eine Bankbürgschaft unterzeichne?

Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (das ist meistens eine Bank, es kann aber auch eine Privatperson oder Firma sein), für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch den Schuldner einzustehen. Wenn nicht anders vereinbart, erstreckt sich die Bürgschaft auf auch auf alle Zusatzspesen der ursprünglich geschuldeten Summe (z.B. Zinsen und Spesen). Außerdem legt der Art. 1944, 1. Absatz des ZGB fest, dass der Bürge solidarisch mit dem Hauptschuldner für die Zahlung der Schulden haftet. Das bedeutet, dass die Bank frei entscheiden kann, ob sie gegen vom Schuldner oder vom Bürgen die Schuld einklagt, außer es wurde vereinbart, dass die Bank nicht gegen den Bürgen vorgehen kann, bevor sie gegen den Hauptschuldner vorgegangen ist.
Sollte der Bürge die Schuld beglichen haben, hat er gegenüber dem Hauptschuldner ein Regressrecht, d.h. dass er von diesem die gezahlte Summe zurückfordern kann.

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