F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Welche U-Werte müssen die Bauteile aufweisen, um die Anforderungen der verschiedenen Klimahausklassen zu erfüllen?

Bauteile die im Zuge eines Neubaus errichtet werden bzw. im Rahmen einer Renovierung von einem Eingriff betroffen sind, müssen entsprechende Grenzwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten (kurz U-Werte) erfüllen.
Je nach Klimazone und Bauteil gelten unterschiedliche Grenzwerte.
Mindest-U-Werte in W/m²K
Gebäude in der Klimazone E
Opake vertikale Bauteile nach Außen: 0,27
Opake horizontale/geneigte Bauteile: Dach: 0,24
Opake horizontale/geneigte Bauteile: Decken: 0,30
Fenster, Türen und andere Öffnungen: 1,8
Gebäude in der Klimazone F
Opake vertikale Bauteile nach Außen: 0,26
Opake horizontale/geneigte Bauteile: Dach: 0,23
Opake horizontale/geneigte Bauteile: Decken: 0,28
Fenster, Türen und andere Öffnungen: 1,6
Für interne Bauteile gilt jeweils ein Grenzwert von 0,8 W/m²K.

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