F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Zahlungsaufforderung von Equitalia aufgrund falsch eingezahlter Verkehrsstrafen der Gemeinde Meran aus dem Jahr 2009: was tun?

Wer von Equitalia eine solche Zahlungsaufforderung erhalten hat, kann bei der Gemeindepolizei Meran (Laubengasse) eine Überprüfung des Falles verlangen; Ansprechpartner ist Herr Valentino Longhino (Tel. 0473-250271). Wie uns mitgeteilt wurde, wird jeder Fall einzeln überprüft; es wird insbesondere überprüft, ob die falsche Zahlung in "gutem Glauben" erfolgt ist, aber auch die anderen Umstände. Je nach Ergebnis der Überprüfung, kann die Zahlungsaufforderung erlassen werden. Falls kein Erlass zuerkannt wird, kann der/die Betroffene innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Zahlungsaufforderung beim Friedensgericht Meran Rekurs einreichen, welches eine inhaltliche Kontrolle des Falls vornimmt. Für diesen Rekurs ist ein einheitlicher Beitrag von 37 Euro zu entrichten (für Fälle unterhalb 1.100 Euro Streitwert). Die Verbraucherzentrale bietet keine Hilfestellung beim Verfassen des Rekurses.


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