F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Darlehen - Bankwechsel: Kann ich die an den Darlehensvertrag gebundenen Versicherungen kündigen und die anteilige Rückzahlung der Prämie fordern?

Beispiel: Zusammen mit dem Darlehen wurde eine Ablebensversicherung mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einer Einmalprämie abgeschlossen. Nach 5 Jahren möchte man die Bank wechseln. Was geschieht mit der Versicherung?
Bei Verträgen, die vor 01.12.2010 abgeschlossen wurden, kann die Versicherung den nicht genossenen Prämienanteil zurück erstatten oder den Begünstigten des Versicherungsvertrages abändern (anstelle der Bank kann man z.B. den Ehepartner eintragen lassen). Beide Lösungen sind aber nicht verpflichtend vorgeschrieben, sondern werden den Versicherungsgesellschaften aufgrund der so genannten "Abi-Ania Richtlinien" von 2009 nahe gelegt.
Bei Verträgen, welche nach 01.12.2010 abgeschlossen wurden, sieht die Lage schon besser aus: KonsumentInnen können entweder auf Rückerstattung des nicht genossenen Prämienanteils oder der Abänderung des Begünstigten bestehen. Die Entscheidung liegt bei den KonsumentInnen und muss von den Versicherungsgesellschaften aufgrund der Bestimmung 35/2010 der Versicherungsaufsichtsbehörde ISVAP akzeptiert werden.


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