F.A.Q. - Häufig gestellte FragenGibt es für das Jahr 2016 Steuerbegünstigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen?Der Steuerabzug im Ausmaß von 65% der Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde im Rahmen des Stabilitätsgesetzes, für Privatpersonen bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.
Alternativ dazu kann für Instandhaltungs- oder Wiedergewinnungsarbeiten um einen 50%igen Steuerabzug angesucht werden. Dieser Steuerabzug gilt noch bis zum 31.12.2016. Ab 2017 fällt der Steuerabzug auf 36% und der Höchstbetrag auf 48.000 Euro zurück.
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