F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Befreiung von der Fernsehgebühr für über 75jährige: wer, wie, wo?

Die Befreiung in Anspruch nehmen können jene Personen, die 75 Jahre oder älter sind, mit einem Einkommen (das eigene und jenes des Ehepartners) unter 516,46 Euro für 13 Monate pro Jahr, ohne zusammenlebende Familienmitglieder (Details siehe Rundschreiben Nr. 46/E vom 20.09.2010 der Agentur für Einnahmen). Die Formulare sind auf der Homepage der Agentur für Einnahmen erhältlich, und können bei den Büros der Agentur abgegeben werden. Es ist ratsam, die Kopien der ausgehändigten Dokumente und die Abgabebestätigung sorgfältig aufzubewahren.
Abzugebende Dokumente:
Formular "Richiesta di rimborso del canone Rai già versato" (Ansuchen um Rückerstattung für bereits bezahlte Fernseh-Grundgebühr)
Ersatzerklärung "dichiarazione sostitutiva per chiedere l'estinzione del pagamento del canone RAI" zusammen mit einem Personalausweis, um für die Befreiung von der Fernseh-Abogebühr anzusuchen

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