F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ich habe einen Handwerker beauftragt, einige Arbeiten auszuführen, bin aber mit der Ausführung nicht zufrieden. Welche Rücktrittsmöglichkeiten sieht das Gesetz vor?

Gemäß Art. 2227 des Zivilgesetzbuches kann der Konsument vom Vertrag zurücktreten, selbst wenn die Ausführung der Arbeiten bereits begonnen hat.
Der Rücktritt sollte schriftlich und mittels Einschreiben mit Rückantwort erfolgen.
Eine Begründung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Allein eine zu langsame Ausführung der Arbeiten durch den Handwerker kann ein berechtigtes Motiv für den Rücktritt vom Vertrag darstellen.
Selbstverständlich sind dem Händler seine Aufwendungen und bis dahin ausgeführten Arbeiten zu vergüten.


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