F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Was ist unter der Bezeichnung erfolgsabhängiges Honorar ("patto di quota lite") in Bezug auf eine Anwaltsrechnung zu verstehen?

Der "patto di quota lite" stellt eine der interessantesten Neuerungen des Bersani-Dekretes (GvD vom 4. Juli 2006, Nr. 223) dar.
Beim erfolgsabhängigen Honorar handelt es sich im Wesentlichen um eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Klienten über das Honoarar des ersteren, welches eine Quote oder ein prozentualer Anteil am Wert des Rechtsstreites sein kann.
Bis zu jenem Zeitpunkt war das erfolgsabhängige Honorar immer verboten und wurde strengstens bestraft.
So war es den Rechtsanwälten laut Zivilgesetzbuch verboten, mit ihren Klienten Vereinbarungen bezüglich der Güter, die Gegenstand des Rechtsstreites sind, zu treffen.
Dieses Verbot wurde mit dem Bersani-Dekret aufgehoben, welches eben die Möglichkeit vorsieht, mit dem Rechtsanwalt ein Honorar im Verhältnis zum erstrittenen Wert zu vereinbaren.
Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen bei sonstiger Nichtigkeit.


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