F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Mir wurde in einem Strafprozess ein Amtverteidiger zugewiesen. Nach Abschluss des Verfahrens hat mir dieser seine Honorarnote zugeschickt, obwohl ich ihm nie einen Auftrag erteilt hatte. Ist dies zulässig?

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, dass der Amtsverteidiger vom Staat bezahlt werde.
Die Einrichtung der Prozesskostenhilfe (sog. ?gratuito patroncio?), also eines Rechtsbeistandes, dessen Kosten vom Staat getragen werden, ist in Fällen wirtschaftlicher Bedürftigkeit vorgesehen, wenn man sich in Straf, Zivil- oder andern Verfahren keinen Rechtsbeistand leisten kann. Es muss jedoch ausdrücklich darum angesucht werden.
Der Amtsverteidiger (der nur bei Strafverfahren vorgesehen ist!) wird vom Gericht ernannt, wenn der Beschuldigte oder Angeklagte keinen Vertrauensverteidiger ernannt hat. Sollte man die Verteidigung durch den Amtsverteidiger also in Anspruch nehmen, wird dieser nach Beendigung des Prozesses eine Honorarnote ausstellen, die nach den aktuellen Tarifen festgelegt wird. Es besteht also, was Vergütungen und Honorare anbelangt, kein Unterschied zwischen Rechtsanwalt des Vertrauens und Amtsverteidiger.
Auf jeden Fall gibt der Amtsverteidiger seine Aufgabe ab, sobald ein Vertrauensverteidiger ernannt wird.


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