F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Meine Bank hat mir bei Auflösung des Darlehens 15 Euro Spesen für die Löschung der Hypothek beim Grundbuchamt berechnet? Darf sie das?

Nein! Das Gesetz – Art. 13/8 sexies vom Gesetz Nr. 40/2007 (Umwandlungsgesetz des sog. Bersani-Dekrets) hat in der Tat festgelegt, dass dem Kunden bei Auflösung des Darlehens keine Spesen für die automatische Löschung der Hypothek berechnet werden können („...ohne jede Belastung für den Kunden“). Unrechtmäßige Lastschriften muss der Kunde, sobald er sie bemerkt, beanstanden und die Stornierung der Lastschrift oder die Rückerstattung des Betrags verlangen.
Die Bank kann die Rückerstattung von Kommissionen und Hypothenkenlasten nur dann verlangen, wenn das Darlehen „dringend“ aufzulösen ist, z.B. da es mit einem neuen Darlehen bei einer anderen Bank ersetzt wird und die Hypothek auf das erste Darlehen rasch gelöscht werden muss.


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