F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Wohnbaudarlehen: Kann die Bank von mir die sofortige Tilgung des Darlehens verlangen?

Ja, aber nur unter bestimmten Umständen, wie z.B. bei zu spät bezahlten Raten, bei wirtschaftlich-finanziellen Engpässen des Schuldners oder wenn falsche oder gefälschte Unterlagen vorgelegt wurden, um den Kredit zu erhalten.
Was zu spät ausgeführte Ratenzahlungen betrifft, sieht Art. 40 des Bankgesetzes in Bezug auf Bodenkreditdarlehen vor, dass die Bank nach mindestens sieben verspäteten Ratenzahlungen, die aber nicht aufeinanderfolgend sein müssen, die Auflösung des Vertrags fordern kann. Als "verspätet" bezeichnet man in diesem Zusammenhang jene Ratenzahlung, die zwischen dem 30.und 180. Tag nach Fälligkeit ausgeführt wird.
Eine Rate, die also z.B. innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit einbezahlt wird, ist eine zu spät bezahlte Rate, die aber alleine die Bank noch nicht dazu berechtigt, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, dass es schon dass siebte Mal zu einer Verspätung von über 30 Tagen bei der Ratenzahlung gekommen ist.
Wenn aber auch nur eine Rate erst nach 180 Tagen nach Fälligkeit bezahlt wird, spricht man nicht mehr von Verspätung, sondern von einem Versäumnis bei der Ratenzahlung, dass die Bank dazu berechtigt, die sofortige Rückzahlung der gesamten Restschuld zu verlangen.
Quellen:
Art. 40 des GvD 385/1993 (Bankgesetz)
Art. 1186 ZGB (Verfall der Erfüllungsfrist)


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