F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Die Bank teilt mir mit, die wirtschaftlichen Bedingungen meines Kontokorrentes ändern zu wollen. Dabei führt sie ein "begründetes Motiv" an. Was versteht man darunter?

Laut Art. 118 des Bankgesetzes ("Testo unico bancario") kann bei langfristigen Verträgen (also Kontokorrente, Kontokorrentkredite, Depotverträge usw.) die Möglichkeit vereinbart werden, Zinssätze, Spesen und andere Bedingungen des Vertrages einseitig zu ändern, wenn ein begründetes Motiv vorliegt... Was genau darunter zu verstehen ist, wird vom Gesetz nicht weiter geklärt. Nur eine Note des Ministeriums für die Wirtschaftliche Entwicklung hat zum Teil geklärt, dass, im Zusammenhang mit dem Mindestinhalt der Formulierung "begründetes Motiv", diese nur für Ereignisse angeführt werden kann, die eine nachweisliche Auswirkung auf die Vertragsbeziehung haben. Das können z.B. Ereignisse sein, die den Kunden selbst betreffen (z.B. in Bezug auf seine Zuverlässigkeit und in diesem Zusammenhang eine neue Risikoeinstufung des Kredites), oder die eine Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen zur Folge haben (z.B. Leitzinssatzänderungen, Inflation usw.) und mit höheren Kosten für die Finanzvermittler verbunden sein können.
In Anbetracht der möglichen Missbrauchsmöglichkeiten dieses so wichtigen Konzeptes durch die Kreditinstitute und der immer noch beträchtlichen Interpretationsschwierigkeiten, wäre eine genauere Klärung des Sachverhaltes durch den Gesetzgeber angebracht.
Auf jeden Fall muss die Bank dem Kunden das "begründete Motiv" schriftlich mitteilen.
Wenn der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von 60 Tagen und ohne dass ihm Strafgeld oder Schließungsgebühren verrechnet werden und zu den "alten Konditionen" vom Vertrag zurücktreten.


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