F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Darf ein/e VerkäuferIn in einem Brotgeschäft nur das TOTALE in die Kasse tippen, oder müssen die einzelnen Beträge auf dem Kassabon aufscheinen?

Ja, der Kassabeleg kann für den gesamten Betrag ausgestellt werden. Laut Lebensmittelgesetz müssen die Preise lediglich im Geschäft sichtbar ausgeschildert sein.


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