F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ich habe an der Kasse einen anderen (höheren) Preis bezahlt als jenen, der am Regal ausgeschildert war. Was kann ich tun?

Man hat Anrecht auf die Erstattung der Differenz zwischen ausgeschildertem und bezahltem Preis: die Verantwortung für die Preisauszeichnung obliegt dem Händler, und dieser muss verpflichtend den ausgeschilderten Preis anwenden.
Diese Rückerstattung hat in Bargeld zu erfolgen, und nicht in Form von Einkaufsgutscheinen oder ähnlichem. Die leider zu oft vorschobene Unmöglichkeit der Bargeldrückerstattung, da "der Betrag bereits getippt ist", zählt nicht: jede Registrierkasse besitzt eine "Rückgabe"-Taste, und jede getippte Operation kann annulliert werden.
Um eventuelle Wiederholungen zu vermeiden, sollten die Fälle der Marktpolizei und in Kopie auch der Verbraucherzentrale gemeldet werden.


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