F.A.Q. - Häufig gestellte FragenBis wann kann die Steuerbegünstigung in Anspruch genommen werden?Die 65%ige Steuerbegünstigung kann bis zum 31.12.2016 in Anspruch genommen werden.
Der Steuerabzug in Höhe von 50% kann bis zum 31.12.2016 in Anspruch genommen werden und wird ab 01.01.2017 auf 36% herabgesetzt. Links<< ZURÜCK Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder benötigen noch weitere Informationen? Hier geht es zum Beratungsformular. Initiative 2007-2008 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol; mit den Beiträgen des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung realisiert. |