F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Bis wann kann die Steuerbegünstigung in Anspruch genommen werden?

Die 65%ige Steuerbegünstigung kann bis zum 31.12.2016 in Anspruch genommen werden.
Der Steuerabzug in Höhe von 50% kann bis zum 31.12.2016 in Anspruch genommen werden und wird ab 01.01.2017 auf 36% herabgesetzt.

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