F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Kann ich eine Bankbürgschaft rückgängig machen?

Im Normalfall nicht, außer im Vertrag ist ein solches Recht ausdrücklich vorgesehen. Im allgemeinen ist daher eine gegenüber der Bank unterzeichnete Bürgschaft unauflösbar und zeitlich nicht begrenzt. Die Pflicht des Bürgen erlischt nur mit der Tilgung der Hauptschuld, also wenn der Gesamtbetrag an Kapital, Zinsen und Spesen zurückgezahlt wurde.
Die einzige Möglichkeit, aus einer Bürgschaft auszusteigen, ist einen anderen Bürgen zu finden, der diese Pflicht auf sich nimmt, und der von der Bank akzeptiert wird.


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