F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ich habe eine Schadensversicherung mit 10jähriger Laufzeit. Kann ich diese vor Ablauf der 10 Jahre kündigen?

Schadensversicherungsverträge mit einer mehrjährigen Laufzeit, welche vor 15.08.2009 abgeschlossen wurden, sind jährlich zur Fälligkeit mit einer Kündigungsfrist von 60 Tagen, per Einschreiben mit Rückantwort, kündbar (laut dem sog. Bersani Gesetz).
Schadensversicherungsverträge mit einer mehrjährigen Laufzeit, welche nach dem 15.08.2009 abgeschlossen wurden, sind nach Ablauf der natürlichen Laufzeit kündbar, spätestens jedoch ab dem fünften Jahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen per Einschreiben mit Rückantwort.
Schadensversicherungsverträge mit einer einjährigen Laufzeit sind jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen per Einschreiben mit Rückantwort kündbar, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend einmal oder mehrmals für 1 Jahr oder maximal 2 Jahre.
Viele Versicherungen sehen außerdem eine Möglichkeit der Kündigung im Schadensfall vor. Zur Sicherheit sollten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrollieren.

Links


<< ZURÜCK


Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder benötigen noch weitere Informationen? Hier geht es zum Beratungsformular.


Initiative 2007-2008 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol; mit den Beiträgen des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung realisiert.