F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Welche Landesförderungen erhält man für Energiesparmaßnahmen an Neubauten?

Für folgende Maßnahmen erhält man bis zu 30% Beitrag auf die Ausgaben ohne MwSt.:
  • Einbau von Hackschnitzelanlagen, Pelletsanlagen, Stückholzvergaserkessel,
  • Einbau von Sonnenkollektoren für die Warmwasserbereitung und / oder Schwimmbaderwärmung
  • Einbau von Sonnenkollektoren für die Heizungsunterstützung und / oder Raumkühlung
  • Einbau von geothermischen Wärmepumpen, Erstellung von Machbarkeitsstudien für Projekte mit besonders innovativem Charakter zur Energieeinsparung oder zu Nutzung erneuerbarer Energiequellen, Bau von Fernheizanlagen
Hinweis: Im Einzugsgebiet von Fernheizwerken werden keine Beiträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Solaranlagen gewährt.
Die Beiträge werden von Seiten des Amtes für Energieeinsparung, Mendelstraße 33 in Bozen vergeben.
Für den Bau oder Kauf der Erstwohnung gibt es Beiträge von Seiten des Amtes für Wohnbauförderung.

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Initiative 2007-2008 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol; mit den Beiträgen des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung realisiert.