F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ich möchte innerhalb meiner Familie einen Zweitwagen versichern. Auf welche Bonus-Malus-Klasse habe ich Anrecht?

Wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, welches noch nie von diesem Versicherungsnehmer versichert war, hat man Anrecht auf die beste Bonus-Malus-Klasse, mit welcher ein Fahrzeug der Familie (Familienbogen) versichert ist, auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft (Gesetz Nr. 40/2007, sog. "Bersani-Gesetz").
Vorsicht: gleiche Bonus-Malus-Klasse bedeutet nicht gleiche Prämie! Die einzelnen Risikofaktoren, die bei der Prämienberechnung berücksichtigt werden, unterscheiden sich nämlich je nach Versicherungsnehmer. Die Bonus-Malus-Klasse gibt lediglich jenen Koeffizienten an, um welchem die errechnete Grundprämie erhöht oder verringert wird.
Beispiel:
Herr M. hat einen PKW in der 5. Bonus-Malus-Klasse versichert. Er kauft nun einen Zweitwagen (egal ob neu oder gebraucht); er hat das Recht, auch für diesen die 5. Klasse anerkannt zu bekommen.
Beispiel 2:
Der Sohn von Frau P. (er scheint auf ihrem Familienbogen auf) kauft sich sein erstes Auto. Er hat das Recht, die Bonus-Malus-Klasse seiner Mutter anerkannt zu bekommen (auch bei einer anderen Gesellschaft).

Links


<< ZURÜCK


Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder benötigen noch weitere Informationen? Hier geht es zum Beratungsformular.


Initiative 2007-2008 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol; mit den Beiträgen des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung realisiert.