F.A.Q. - Häufig gestellte FragenMuss ein Immobilienmakler in einem Berufsverzeichnis eingetragen sein?Wer (auch nur gelegentlich) als Immobilienmakler tätig ist, muss in einem eigenen Verzeichnis bei der Handelskammer eingetragen sein; dies gilt sowohl für physische Personen als auch für Firmen (Gesetz Nr. 253 v. 21.03.1958 und Gesetz 39 v. 03.02.1989). Links<< ZURÜCK Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder benötigen noch weitere Informationen? Hier geht es zum Beratungsformular. ![]() |