F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Muss ein Immobilienmakler in einem Berufsverzeichnis eingetragen sein?

Wer (auch nur gelegentlich) als Immobilienmakler tätig ist, muss in einem eigenen Verzeichnis bei der Handelskammer eingetragen sein; dies gilt sowohl für physische Personen als auch für Firmen (Gesetz Nr. 253 v. 21.03.1958 und Gesetz 39 v. 03.02.1989).

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