F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Wie hoch ist der Mindeststandard eines Neubaus?

Seit 13. Juni 2011 gilt für den Neubau als Mindeststandard die Klimahausklasse B. Dies bedeutet dass der Neubau eine Energieeffizienz der Gebäudehülle von maximal 50 kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) aufweisen darf. Auch die Gesamtenergieeffizienz darf maximal 20 kg/m²a aufweisen. Des Weiteren werden ja nach Klimazone und somit Heizgradtage unterschiedliche Anforderungen an den maximalen Kohlendioxidausstoß gestellt.
Zusätzlich muss der Gesamtprimärenergiebedarf, Warmwasserbereitung und die elektrische Energie zu einem gewissen Anteil aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Zudem dürfen die einzelnen Bauteile die gesetzlich vorgegebenen Mindest-U-Werte nicht überschreiten.

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